Der Mama-Bonus
Ab dem heutigen 4. Mai können werdende Mütter für den neuen 800-Euro-Bonus ansuchen. Was Sie wissen müssen.
von Heinrich Schwarz
In Italien läuft bekanntlich alles langsamer. Während es in Südtirol bereits seit langem eine richtige Familienpolitik gibt, hinkt Italien hintennach. Und wenn doch einmal familienpolitische Maßnahmen eingeführt werden, kommt es zu Verzögerungen. So geschehen bei den Vouchern fürs Babysitting vor einigen Jahren und heuer nun beim Bonus für werdende Mütter, dem sogenannten Mama-Bonus.
Der neue Einmal-Bonus von 800 Euro wurde ins Haushaltsgesetz 2017 eingebaut und sollte mit Jahresbeginn starten. 600 Millionen Euro wurden für das Jahr 2017 bereitgestellt, 700 Millionen Euro für das Jahr 2018. Doch der Bonus schien lange Zeit verschwunden. Beim zuständigen Fürsorgeinstitut INPS konnten keine Anträge gestellt werden. Man hat es nicht geschafft, die Plattform einzurichten.
Jetzt allerdings ist es soweit: Ab heute können werdende Mütter ihr Ansuchen für den 800-Euro-Bonus stellen.
Der Bonus gilt für jedes neugeborene oder adoptierte Kind. Für Zwillinge zahlt der Staat demnach 1.600 Euro. Das Ansuchen muss bei der INPS über Internet, Call Center oder über ein Patronat gestellt werden.
Wichtig: Im Gegensatz zu anderen Familienbeiträgen wie den vor zwei Jahren eingeführten Baby-Bonus gibt es beim Bonus für werdende Mütter keine Einkommensbeschränkung. Er gilt laut Gesetz für jede Frau, die ab dem 1. Januar 2017 ein Baby zur Welt bringt. Das Ansuchen kann demnach auch rückwirkend gestellt werden, da es bisher keine Möglichkeit gab.
ALLE WEITEREN DETAILS LESEN SIE IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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