Bestpreisklausel ade
„Wir haben die Preishoheit zurückgewonnen“: Der HGV zeigt sich erfreut über eine Entscheidung des Senates.
Der römische Senat hat die Abschaffung der sogenannten Bestpreisklausel auf Buchungsportalen bestätigt. Diese besagt, dass sich der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, seinen Gästen keine besseren Konditionen zu bieten als über die weltweit agierenden Buchungsportale.
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut und geht davon aus, dass das Gesetz in Kürze auch von der Abgeordnetenkammer genehmigt und somit definitiv in Kraft treten wird.
„Dadurch hat der Gastwirt wieder seine ihm zustehende Preishoheit zurückerlangt“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der Kampf gegen diese Klauseln ist letzthin in zahlreichen europäischen Staaten geführt worden. In Frankreich, Deutschland und Österreich hat sich das Parlament ebenso gegen diese Klauseln ausgesprochen.
„Mit Italien folgt nun ein weiterer Staat mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten“, so Pinzger, der den Senatoren Karl Zeller und Hans Berger sowie dem Abgeordneten Daniel Alfreider für dessen Vorarbeit in der Kammer dankt.
Die Entscheidung komme letztendlich auch dem Gast zugute, weil dieser zum einen bessere Konditionen vom Beherbergungsbetrieb erhalten könne und zum anderen eine größere Transparenz in der Preisgestaltung möglich sei.
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