Beliebter Joker
Sozialdienst mit Probezeit anstatt einem Strafprozess mit wahrscheinlicher Haftstrafe wird in Südtirol immer häufiger genutzt.
von Thomas Vikoler
Ein Wirtschaftsberater, der einen über den Durst getrunken hat und alkoholisiert Auto gefahren ist, und dafür einige Woche in einem Gemeindeamt Zahlen addiert. Oder ein Rentner, der seinen Nachbarn bedroht hat, und dafür Sozialstunden im Altersheim leistet.
Das sind einige der Personen-Profile zu einer neuen Form des Strafvollzugs-Ersatzes, das im April 2014 mit Staatsgesetz Nr. 67 eingeführt wurde: Sozialdienst mit Probezeit. Personen, die kleinerer Delikte beschuldigt werden, könne durch gemeinnützige Arbeit einem Strafprozess entgehen. Bei erfolgreicher Absolvierung der Probezeit erlischt die Straftat. Es handelt sich um einen Joker, den jeder Bürger lediglich einmal im Leben nutzen darf.
In Südtirol taten dies im Jahre 2015 genau 233 Personen unter Strafermittlung, in 173 Fällen wurden die entsprechenden Verfahren ausgesetzt. Tendenz steigend – auch im Jahre 2016, zu dem die definitiven Zahlen bisher nicht vorliegen.
„Das Instrument des Sozialdiensts mit Probezeit funktioniert. Es ist einfach, zeitsparend und erfüllt auch den in der Verfassung vorgeschriebenen Erziehungszweck“, sagt Carlo Busato, Vorsitzender der Strafkammer am Landesgericht Bozen. Fälle, in denen die zum Teil strengen Zusatzauflagen für die Probezeit (wie etwa an ein Annäherungsverbot an das Opfer der Straftat) verletzt wurden, sind Busato keine bekannt.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.