Mütterliche Züchtigung
Eine Mutter erhält am Landesgericht 15 Tage Haft, weil sie ihre minderjährige Tochter mit einem Gürtel verletzte. Wegen eines Sex-Abenteuers.
(tom) Missbrauch von Erziehungsmitteln. So ist Artikel 571 des Strafgesetzbuches betitelt, womit eine übertriebene und gewaltsame Züchtigung von Kindern oder Untergebenen gemeint ist. Höchststrafe: Sechs Monate Haft.
Nun hat am Bozner Landesgericht eine 37-jährige Frau einen gerichtlichen Vergleich wegen Verletzung von Strafrechtsartikel 571 abgeschlossen. Strafmaß: 15 Tage Haft.
Was ist passiert?
Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten zwei Vorfälle zur Last gelegt. Im Februar 2012 soll sie ihre damals 14-jährige Tochter verprügelt haben, weil diese Kontakte zu Verwandten hatte, welche die Mutter ihr verboten hatte.
Am 13. Dezember 2013 folgte eine weit heftigere Form der Züchtigung: Die Mutter bestrafte ihre inzwischen 15-jährige Tochter, indem sie sie, immer laut Anklage, wiederum verprügelte und mit einem Gürtel verletzte.
Der Anlass: Die Tochter hatte der Mutter gestanden, Sex mit ihrem Freund gehabt zu haben. Was die Mutter offensichtlich nicht goutierte.
Die 15-jährige Tochter suchte infolge der mütterlichen Züchtigung das Bozner Krankenhaus auf, wo mehrere Blutergüsse an ihrem Körper festgestellt wurden. Hier nahm das Strafverfahren gegen die Mutter seinen Ausgang.
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