Raum & Landschaft
Nach fast zweieinhalb Jahren ist der partizipative Prozess um die Erarbeitung des Entwurfes des Landesgesetzes Raum und Landschaft abgeschlossen.
Für die Ausarbeitung des Landesgesetzes Raum und Landschaft, das jenes für Raumordnung und jenes für Landschaftsschutz ablösen wird, ist die dritte von vier Phasen beendet worden.
Phase eins war im Herbst 2014 mit dem Diskussionsprozess der Leitlinien des neuen Gesetzes gestartet und rund ein Jahr später beendet worden, was folgte war die Erarbeitung eines Rohentwurfs, den Landesrat Richard Theiner Anfang September vergangenen Jahres vorgestellt hat.
Dieser Entwurf ist in den letzten Monaten umfassend und bis ins Detail mit den Interessenvertretern und Berufsverbänden diskutiert worden. „Die aufgeworfenen Punkte waren und sind für uns von enormer Bedeutung, wir schätzen es sehr, dass sich die Organisationen dermaßen konstruktiv eingebracht haben“, so Landesrat Theiner.
Die letzte der allgemeinen Diskussionsrunden ist gestern über die Bühne gegangen, in der der Landesrat jene Version des Gesetzentwurfes vorgelegt hat, mit dem nun der Weg durch die Institutionen angetreten wird. Theiner konzentrierte sich gestern auf die Diskussion jener Punkte im Gesetzentwurf, zu denen in den letzten Wochen die meisten Stellungnahmen eingegangen waren.
„Es waren keine Überraschungen dabei, die meisten Anmerkungen sind zu den – man könnte fast sagen – üblichen Verdächtigen gekommen“, so der Landesrat, der als Beispiele die Zusammensetzung der Kommissionen für Raum und Landschaft sowie das leistbare Wohnen bzw. den Wohnraum für Ansässige nannte.
„Ganz unterschiedliche Auffassungen zwischen den Verbänden gibt es auch in Sachen Wertausgleich in Gewerbegebieten“, so Theiner, der ergänzt: „Für die Wohngebiete herrscht dagegen auch unter den Interessenvertretern Einigkeit.“
Der Landesrat und sein Team rund um Abteilungsdirektor Anton Aschbacher haben noch einmal abschließende Stellungnahmen der Interessenvertreter entgegen genommen, bevor die vierte und letzte Phase der Gesetzes-Erarbeitung eingeläutet wird. Diese umfasst den institutionellen Weg zunächst im Gespräch mit den Gemeinden und danach durch Landesregierung, Gesetzgebungskommission und schließlich das Plenum des Landtags.
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