„Integration durch Leistung“
Eine Abänderung des Integrationsgesetzes sieht vor, dass Zusatzleistungen für Migranten künftig an Integrationsbemühungen geknüpft sein sollen.
von Silvia Santandrea
Die Landesregierung plant in den kommenden Wochen einen Artikel des Integrationsgesetzes insofern abzuändern, dass Zusatzleistungen für Migranten künftig an ihre Integrationsbemühungen geknüpft sein sollen. Der aktuell gültige Artikel beinhaltet lediglich, dass Zusatzleistungen an die Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der Integration geknüpft sein können. Man will also von einer Möglichkeit auf eine Pflicht umstellen. „Der Hintergrundgedanke dieser Abänderung ist das Integrationskonzept fordern und fördern“, meint Integrationslandesrat Philipp Achammer. Mit der bevorstehenden Abänderung des Integrationsgesetzes möchte die Landesregierung jene Botschaft übermitteln, dass zugewanderte Menschen durch aktives Bemühen, das den eigenen Möglichkeiten entspricht, Teil der Gesellschaft werden können – Integration durch Leistung.
Die Gesetzesänderung betrifft allerdings nur Zusatzleistungen, welche Südtirol von anderen Regionen Italiens unterscheiden, denn diese Leistungen, wie etwa das Familiengeld, sind Kompetenz der Regionen und deshalb nicht im gesamten Staat einheitlich geregelt. „Existenzielle Grundleistungen wie die medizinische Versorgung und das Lebensminimum werden durch die Änderung auf keinen Fall angefochten“, erklärt der Landesrat, denn dies seien menschliche Grundrechte.
Im Bereich Integration hat die Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren in entsprechende Maßnahmen investiert und plant auch in Zukunft, weitere Investitionen in diesem Bereich vorzunehmen, so Achammer, aber es bestehe noch Aufholbedarf. Die Änderungen, die das Land einführen wird, um die Integration zu fördern, sind derzeit noch in Ausarbeitung. „In den Bereichen Arbeit und Wohnen, aber vor allem im Bereich der Sprachkurse müssen wir die Integration voranbringen,“ meint Achammer, denn das Erlernen der Sprache sei der Schlüssel zur Integration.
Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit fordert indes, dass das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für finanzielle Zusatzleistungen des Landes festgehalten werden muss. Er bedauert, dass die Integrationsvereinbarung Italiens ausschließlich das Erlernen der italienischen Sprache für Migranten vorsieht. Die Integration der Migranten werde ohne die Kenntnis der deutschen Sprache, die in Südtirol die Sprache der Mehrheitsbevölkerung ist, nicht gelingen, ist Knoll überzeugt.
„Zusätzlich wird darüber diskutiert, den sogenannten Staatsbürgerschaftskurs in Südtirol zu ergänzen“, fügt Achammer hinzu. Das italienische Integrationsabkommen sieht nämlich vor, dass Nicht-EU-Bürger für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung einen Staatsbürgerschaftskurs besuchen müssen. „Diese Kurse werden hauptsächlich von denjenigen frequentiert, die den Kursbesuch vorweisen müssen, um das Abkommen des Staates zu erfüllen“, äußert Achammer. Ein Vorteil wäre deshalb das Anbieten eines zusätzlichen Integrationskurses, worin beispielsweise Kenntnisse über das Land, über Bräuche und Sitten oder praktische Tipps zur Bewältigung des Alltags vermittelt werden.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.