Der letzte Akt
Zu nahe bei Brixen und keine Garantie für einen ärztlichen 24-Stunden-Dienst: Das Bozner Verwaltungsgericht weist den Rekurs der Gemeinden Sterzing und Freienfeld gegen die Schließung der Sterzinger Geburtenstation ab.
Von Thomas Vikoler
Eine Ungleichbehandlung gegenüber einem Spital ähnlicher Größe. Schlanders.
Vor allem darauf hatten die Anwälte der Gemeinden Sterzing und Freienfeld gegen den Beschluss Nr. 796 der Landesregierung vom 12. Juli 2006 aufgebaut. Warum wurde für die Geburtenstation des Krankenhauses Schlanders eine Ausnahme von den staatlichen Bestimmungen gemacht, nicht aber für die Geburtenstation des Krankenhauses Sterzing?
Letztere ist bekanntlich seit 1. November vergangenen Jahres geschlossen und das wird auch so bleiben.
Das Bozner Verwaltungsgericht hat nun das 80-seitige Urteil zu diesem auch politisch brisanten Streitfall veröffentlicht.
Mit einem eindeutigen Ergebnis: Alle vier Rekursgründe der beiden Gemeinden wurden mit Entschiedenheit abgewiesen, die Rekurrenten zur Zahlung von jeweils 2.000 Euro Prozesskosten an das Land und den Sanitätsbetrieb verurteilt.
Die Schließung der Sterzinger Geburtenstation wird sich wohl kaum mehr rückgängig machen lassen, obwohl Bürgermeister Fritz Karl Messner einen Rekurs an den Staatsrat in Aussicht stellt.
LESEN SIE AM FREITAG IN DER PRINT-AUSGABE:
- Was BM Fritz Karl Messner sagt
- Wie das Verwaltungsgericht seine Entscheidung begründet
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