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Der strangulierte Hund

13-hundEin Fall von Tiermisshandlung beschäftigt das Bozner Landesgericht: Ein Landwirt aus Ahornach kettete den Hund seiner Tochter an einen Zaunpfahl, bis er starb.

Von Thomas Vikoler

Der Strafprozess vor Richterin Carla Scheidle muss erst ausgefochten werden, die Erstverhandlung im Hauptverfahren ist für den 4. Juli angesetzt. Die Anklage gegen 76-jährigen Landwirt aus Ahornach ist jedenfalls mehr als deutlich formuliert.

Dem Mann wird erschwerte Misshandlung eines Tieres vorgeworfen, der Strafrahmen liegt zwischen drei und 18 Monaten Haft. Dazu Geldstrafen von 5.000 bis 30.000 Euro. Die Strafe kann um bis zur Hälfte erhöht werden, wenn die Misshandlung den Tod des Tieres zufolge hatte. Ein erschwerender Umstand, der im konkreten Fall zweifelsfrei gegeben ist.

Es geht um einen Hund, der der 28-jährigen Tochter des Angeklagten gehört. Die Frau scheint in der Anklageschrift als verletzte Person auf, bisher hat sie sich nicht als Zivilpartei im Strafverfahren eingelassen.

Was war passiert?

Der Vater kettete den Hund der Tochter an einem Zaunpfahl an seinem Hof an. „Aus Grausamkeit und ohne Notwendigkeit“, wie es in der Anklageschrift heißt.

Ob vom Bauern beabsichtigt oder nicht – der angekettete Hund war dadurch einer ständigen Strangulation ausgesetzt. Immer wenn er sich bewegte oder an der Kette rüttelte (was zu den natürlichen Instinkten eines Hundes gehört), zog sich diese enger um seinen Hals.

Bis das Tier verstarb. Durch Selbststrangulation. Der Tod ereilte den Hund am 9. Mai 2014.

Wer die Anzeige gegen den 76-jährigen Bauern aus Ahornach erstattete, ist nicht bekannt. Da die Tochter als geschädigte Partei aufscheint, könnte es durchaus auch sie gewesen sein.

In Italien sind die Strafen für Tiermisshandlungen mit Gesetz Nr. 189 aus dem Jahre 2004 verschärft worden, der Tatbestand wurde in das Strafgesetzbuch (Art. 544ter) aufgenommen.

 

 

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