Die neuen Kriterien
Die Landesregierung hat das Höchstalter für Bausparverträge auf 65 angehoben und den Höchstbetrag des Darlehens bei Beamten erhöht.
Nunmehr haben Bürger bis 65 Jahre die Möglichkeit, den Kauf der eigenen Erstwohnung oder deren Sanierung über ein Bausparmodell zu finanzieren – diese und andere kleinere Änderungen am Bausparmodell, das mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen. Eine weitere Änderung betrifft das Ausmaß des Darlehens bei öffentlich Bediensteten, das nunmehr dreimal so viel betragen darf wie die gereifte komplementäre Rentenposition.
Die Dienststellenkonferenz für das Bausparen hatte sich kürzlich mit den Zugangskriterien zum Bausparmodell auseinandergesetzt, um diese nach Sammlung der ersten Erfahrungen zu optimieren. In der Dienststellenkonferenz vertreten sind neben der Landesabteilung für öffentliche Bauten auch die teilnehmenden Banken, der Zusatzrentenfonds Pensplan und die Südtirol Finance AG. Letztere hat die Landesregierung nunmehr auch beauftragt, den Bausspar-Rotationsfonds zu verwalten.
Unter dem Begriff Bausparmodell ist in Südtirol seit 2015 die neue Form der Förderung der ersten Eigentumswohnung zu verstehen – deren Bau, Kauf oder Sanierung. Seit ihrem Start vor zwei Jahren sind bereits 40 Millionen Euro an Darlehen aus dem entsprechenden Rotationsfonds ausgezahlt worden – und zwar zu einem sehr günstigen Zinssatz von 1,5 Prozent.
Das Modell richtet sich an Südtiroler und Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sind, für die einerseits eine Wohnung am freien Markt zu teuer ist, deren Einkommen andererseits für eine der übrigen Fördermaßnahmen des Landes zu hoch ist.
Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wer unter 65 Jahre alt ist (bisher 55), seit mindestens acht Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist und mindestens 15.000 Euro im Rentenzusatzfonds angespart hat. Mögliche zusätzliche Fördermöglichkeiten wie ein einmaliger Zuschuss oder der Vorschuss auf den Steuerabzug gehen hierbei nicht verloren, sondern erhöhen das Ausmaß der gesamten Förderung.
Aufgrund der im öffentlichen Sektor gesetzlich anders geregelten Einzahlung der Zusatzrente als im privaten Sektor war die Dienststellekonferenz zudem zum Schluss gelangt, dass bei öffentlich Bediensteten die maximale Höhe des Darlehens nicht nur doppelt soviel betragen darf wie die angesammelte komplementäre Rentenposition, sondern dreimal soviel.
Außerdem sind einige formelle Ergänzungen an den Kriterien angebracht, um keinerlei Raum für Missverständnisse zu ermöglichen. Die neuen Zugangskriterien kommen für alle Ansuchen ab 1. Juni zur Anwendung.
Der für den geförderten Wohnungsbau zuständige Landesrat, Christian Tommasini, erinnert daran, dass das Bausparmodell die beiden tragenden Säulen der Altersvorsorge stützt, nämlich den Besitz einer Erstwohnung und den Aufbau einer Zusatzrente.
„Sie beide sorgen für mehr Sicherheit für die Zukunft“, unterstreicht Tommasini und lobt die gute Zusammenarbeit der Landesverwaltung mit den lokalen Banken und Pensplan. „Sie ermöglicht den reibungslosen Zugang zu den nötigen Informationen im ganzen Land, ohne zusätzliche Verwaltungsstrukturen notwendig zu machen. Damit wird auch die Bürokratie so gering wie notwendig gehalten“, unterstreicht der Landesrat.
Insgesamt kann das Bausspar-Darlehen bei Einzelpersonen zwischen 15.000 und 200.000 Euro betragen, bei Ehepartnern oder im Falle von eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen 30.000 und 300.000 Euro. 2015 wurden 205 Ansuchen für insgesamt 15 milioni Euro genehmigt, 2016 waren es schon 404 für Darlehen im Wert von 26,5 Millionen Euro.
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