Die Entwarnung
Das Pflegegeld zählt im Sinne des Zuganges zu den Leistungen des Institutes nicht als Einkommen.
Die Zentraldirektion des NISF/Inps hat alle Zweifel beseitigt:
Das Pflegegeld zählt im Sinne des Zuganges zu den Leistungen des Institutes nicht als Einkommen.
Soziallandesrätin Martha Stocker zeigt sich erleichtert:
„Dank mehrfacher Interventionen hat man in Rom diese Position nun endgültig geklärt und kann Entwarnung geben.“ Da das Pflegegeld eine Zusatzleistung ist, die es nur in Südtirol gibt, war der Status unklar. Das Argument, dass die staatliche „Begleitzulage“, wenn auch im Betrag niedriger, dieselbe Funktion wie das Pflegegeld hat und nie als Einkommen berücksichtigt wurde, wurde aus der Sicht des NISF/Inps bisher nicht geteilt, weshalb es über die Jahre hinweg immer wieder Streitfälle gegeben hat.
Mit der endgültigen Entscheidung der Zentraldirektion des NISF/Inps ist die Situation nun klar: Das Gutachten des Sozial- und Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2016 wird vom Institut übernommen und somit zählt das Pflegegeld nicht als Einkommen.
Alle noch ausstehenden Rekurse bei der zuständigen Kommission des NISF/Inps sind damit hinfällig, und speziell für Rentner ist dies eine gute Nachricht. Künftig können demnach all jene, die Pflegegeld beziehen oder bezogen haben, sicher sein, dass dieses nicht als Einkommen für den Zugang zu den Sozialrenten gewertet wird.
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