Steuer an die Kirche
Nur ein Drittel der Südtiroler Steuerzahler weist die acht Promille der Katholischen Kirche zu. Am Ende kommen jährlich immerhin vier Millionen Euro zusammen. Die Details.
von Heinrich Schwarz
Die Zeit der Steuererklärungen ist wieder angebrochen. Und Vereine, Organisationen und politische Parteien werben wie jedes Jahr um die Zuweisung eines Teiles der Einkommenssteuer. Acht Promille können einer religiösen Institution gegeben werden, fünf Promille einem Verein oder einer Organisation und zwei Promille einer Partei.
Zuletzt hat die Diözese Bozen-Brixen einen großen Aufruf gestartet: „Acht Promille für die Katholische Kirche – Unterschreiben und Helfen“.
In einer Presseaussendung heißt es:
„Anstelle einer Kirchensteuer sieht die italienische Gesetzgebung seit 1989 die Möglichkeit vor, dass Steuerzahler mit einer Unterschrift auf ihrer Steuererklärung acht Promille ihrer schon einbezahlten Einkommenssteuer der Katholischen Kirche, anderen Religionsgemeinschaften oder dem Staat zufließen lassen können. Obwohl für den Steuerzahler mit der Unterschrift keine Mehrkosten anfallen, ist es trotzdem schwierig, Menschen zur Unterschrift dieser Zweckbestimmung zu motivieren, vor allem jene, die keine Steuererklärung einreichen und nur das Modell CU haben.“
Diese können die Promille trotzdem zuweisen. Es reiche dafür, so die Diözese, das Formblatt, das dem Modell CU beiliegt. „Rentner, die kein Modell CU vom Fürsorge-Institut INPS erhalten haben, können ihre Unterschrift mit einem leeren Formular abgeben, das in allen Pfarreien aufliegt. Dieses kann dann bei der Post oder dem CAF abgegeben werden“, erklärt die Diözese.
Der Diözesanbeauftragte Stefan Untersulzner sagt, dass in den letzten Jahren ein Rückgang zu verzeichnen war. Man bemühe sich deshalb zunehmend, die Menschen für eine Unterschrift zu gewinnen. „Die Diözese kann mit den Geldern notwendige pastorale und karitative Dienste aufrechterhalten und finanzieren“, so Untersulzner.
Die TAGESZEITUNG hat sich in der Datenbank des Finanzministeriums die Anzahl der Zuweisungen in Südtirol angesehen. Die letzten veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf die Auszahlungen von 2016, die das Steuerjahr 2012 betreffen.
Nur rund ein Drittel der Südtiroler Steuerzahler hat damals die acht Promille der Katholischen Kirche zugewiesen – 144.517 von 413.893 Personen. Deutlich mehr als die Hälfte der Südtiroler hat gar keine Wahl getroffen. Die größte nicht-katholische Religionsgemeinschaft war die Evangelische Waldenserkirche mit 5.943 Zuweisungen, 37.149 Südtiroler gaben die acht Promille dem Staat (siehe auch Grafik).
Welche Beträge diese Zuweisungen ausmachen, wird leider nur für Gesamtitalien bekanntgegeben. Über 15 Millionen Zuweisungen gingen an die Katholische Kirche. Der Anteil liegt mit 36,8 Prozent etwas höher als in Südtirol. Insgesamt erhielt die Katholische Kirche damit rund eine Milliarde Euro. 6,7 Prozent der Steuerzahler gaben die acht Promille dem Staat, 54 Prozent machten keine Zuweisung (siehe eigene Grafik).
Am Ende kommt die Katholische Kirche jährlich immer auf deutlich mehr als zwei Milliarden Euro an Einnahmen. Denn all jene acht Promille, die nicht vom Steuerzahler zugewiesen werden, teilt der Staat auf – und zwar proportional zu den getätigten Zuweisung. So erhält die Katholische Kirche doch noch rund 80 Prozent des Geldes.
„Pro Jahr kommen im Schnitt fast vier Millionen Euro in die Diözese Bozen-Brixen zurück. Damit kann die Kirche Priester besolden, pastorale Dienste gewährleisten, soziale Projekte der Caritas mitfinanzieren, Bauvorhaben in den Pfarreien unterstützen. Auch verschiedene diözesane Dienste im Bereich der Medien, Mission, Priesterfortbildung, Familienberatung und der Jugenddienste können durch diese Gelder bezuschusst werden. Je mehr Unterschriften die Katholische Kirche bekommt, umso mehr Geld kommt den einzelnen Diözesen zugute“, so Stefan Untersulzner.
Inzwischen stehen übrigens drei weitere Begünstigte der Acht-Promille-Regelung zur Auswahl: Der Bund der Buddhisten, der Bund der Hinduisten und das Buddhistische Institut „Soka Gakkai“.
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