Kreditinstitut Laurin
Die Kassation begründet, warum sie die Haftstrafen gegen Exponenten der Laurin-Stiftung wegen widerrechtlicher Bankentätigkeit bestätigt hat.
(tom) Auf die Andeutung der Verteidiger in den Rekurs-Schriftsätzen, hier gehe es um eine politisch motivierte Aktion gegen „Südtiroler Irredentisten“, wollen die Richter der Kassation freilich nichts wissen.
Sie hatten in der letztinstanzlichen Etappe dieses Strafverfahrens, das ursprünglich sogar unter dem Tatbestand der „staatsfeindlichen Handlungen“ geführt wurde, vor allem eine Frage zu beantworten: War das Bozner Büro der Laurin-Stiftung als Kreditvermittlerin gemäß Bankengesetz tätig oder nicht?
Sie war es, wie die Kassation am 16. Dezember 2016 entschied – und zwei Haftstrafen bestätigte: Laurin-Stiftungsrat Erhard Hartung, 74, war am 26. Februar 2015 vom Oberlandesgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, Walter Stirner, 69, Mitarbeiter im Bozner Laurin-Büro zu vier Monaten Haft.
Die Kassation erklärte das Verfahren gegen Peter Kienesberger (er war ebenfalls zu sechs Monaten Haft verurteilt worden) wegen dessen Tod am 14. Juli 2015 für erloschen. Die von Karl Lobis, 83, bis Juli 2008 begangenen Handlungen wurden hingegen für verjährt erklärt.
Die römischen Richter kamen auf jedem Fall zum Schluss, dass das Bozner Laurin-Büro eine dauerhafte, umfangreiche und kostenlose Kreditvermittlertätigkeit ausgeübt hat. Im Laufe mehrere Jahre wurden an die hundert günstige Kredite im Wert von 6,1 Millionen Euro bei der Raiffeisen-Landesbank Tirol vermittelt. Ausschließlich an Personen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Und weiter: „Dadurch war auch ein ethno-politisches Interesse vorhanden“.
Dass dieser Dienst für die Kreditnehmer kostenlos war, wie die Verteidiger Carlo Bertacchi und Michael Grüner eingewandt hatten, ist für die Kassationsrichter nicht von Belang. Für die Erfüllung des Tatbestandes der nicht genehmigten Bankentätigkeit genüge der „Charakter der Professionalität“ der Dienstleistung. Und ein „spezifisches juristische Interesse“ wie jenes, die Bevölkerung der deutschen und ladinischen Sprachminderheiten in Italien durch günstige Kredite aus Österreich zu unterstützen.
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