Die „Spiele“ des Onkels
Am Landesgericht wird ein 50-jähriger Südtiroler zu acht Jahren Haft verurteilt. Wegen sexuellen Missbrauchs gegen die eigene Nichte.
Von Thomas Vikoler
Ein kahlgeschorener Mann mit rotem Pullover wird von drei Gefängniswärtern aus dem Saal C des Bozner Gerichtspalastes geführt. Seine Anwältin versucht ihm zu erklären, was ihm widerfahren ist.
Richter Walter Pelino hat den 50-jährigen Südtiroler soeben zu acht Jahren Haft wegen sexueller Gewalt gegen ein Kind verurteilt. Dazu, in Tateinheit, wegen sexueller Belästigung einer erwachsenen Therapeutin in einer Pflegeanstalt.
Ein Strafmaß, das erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegt: Dieser lautete auf zwölf Jahre Haft für die sexuelle Gewalt gegen eine Minderjährige, dazu, getrennt, zwei Jahre Haft wegen Belästigung der Erwachsenen.
Was aus der Sicht der Anklage aber vorerst entscheidend ist: Der Verurteilte muss weiter in Untersuchungshaft im Gefängnis von Trient bleiben und die bisher nicht rechtskräftige Strafe absitzen.
Der Fall tauchte im vergangenen Sommer auf dem Radar der Justiz auf. Die Eltern eines Mädchens, das jünger als zehn Jahre ist, hatten Strafanzeige erstattet. Gegen den Onkel des mutmaßlichen Opfers, der in der Nachbarschaft wohnte und die Familie häufig besuchte. Die Mutter hatte den Onkel mehr oder weniger auf frischer Tat ertappt.
Die Aussagen des Mädchens in einem Beweissicherungsverfahren bestätigten den schweren Verdacht. Der Onkel, der bald darauf verhaftet wurde, legte ein Teilgeständnis ab. Er sagte, er habe mit seiner Nichte „Spiele“ gespielt.
Für die Staatsanwaltschaft ein eindeutiger Fall von sexueller Gewalt.
Später erstattete eine Therapeutin einer Pflegeanstalt Strafanzeige gegen den bis dahin strafrechtlich unbescholtenen 50-Jährigen. Beide Verfahren wurden schließlich zusammengelegt.
Ein Psychiater erklärte den Tatverdächtigen für voll zurechnungsfähig und nicht gemeingefährlich. Gefährlich für seine Nichte ist der Mann für Richter Pelino aber allemal, deshalb lehnte er einen Antrag auf Hausarrest ab.
Der Onkel erhielt in dem am Mittwoch verkündeten Urteil den strafmildernden Umstand der Zahlung von Schadenersatz zugesprochen. Die Eltern des Mädchens haben sich nicht als Zivilpartei in das Verfahren eingelassen.
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