Die KVW-Wünsche
Die Vorschläge des KVW für das Gesetz zu Raum und Landschaft: Gemeinden sollen 50 Prozent vom Wertzuwachs auf Baugrund erhalten. Der Mietwohnungsmarkt soll angekurbelt werden.
Das Gesetz für Raum und Landschaft ist in Ausarbeitung.
Es regelt einen wichtigen, elementaren Bereich für den Menschen: das Wohnen.
Der KVW hat sich mit der Arche im KVW und der KVW Jugend den Gesetzentwurf angesehen und sich damit auseinandergesetzt.
Dem Sozialen mehr Gewicht geben
Der KVW schlägt vor, dass es in der Landeskommission und der Gemeindekommission für Raum und Landschaft (sie sind im Gesetzentwurf vorgesehen) einen Sachverständigen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt. „Dieser Sachverständige vertritt den sozialen Aspekt des Wohnens, des Zusammenlebens“, erklärt KVW Landesvorsitzender Werner Steiner.
Ansonsten wäre der soziale Bereich in diesen wichtigen Kommissionen fachlich nicht vertreten, bemängelt Steiner. Es gehe um Erreichbarkeit und Mobilität, um Kindergärten und Schulen, Sportstätten, um die Nahversorgung, um Grünzonen und Barrierefreiheit, usw.
Baugrund soll billiger werden
Sozialgerechte Bodennutzung bedeutet für den KVW, dass der Wertzuwachs, den ein Grundeigentümer durch die Umwidmung erhält, auch dem Gemeinwohl zugute kommt. „Deshalb schlagen wir als KVW vor, dass bei Planungsmaßnahmen die Gemeinde mindestens 50 Prozent des Wertzuwachses erhält“, sagt Werner Steiner.
„Der Gesetzesvorschlag sieht 30 Prozent für die Gemeinde vor, wir finden, dass der Gesetzgeber hier ruhig mutiger sein kann. In München gehen sogar 60 Prozent des Wertzuwachses an die Gemeinde“. Unmittelbare Folge wäre, dass die Gemeinde den Baugrund zu einem deutlich günstigeren Preis als bisher an den Bauherrn verkaufen kann.
Die Gemeinden sollen motiviert werden, für den Wohnbau geeignete Flächen bereits vor der Umwidmung zu erwerben. Sie erhalten dadurch mehr Spielraum in der Gestaltung der Flächen.
Verhandlung mit Grundeigentümer auf Augenhöhe
Werden Flächen umgewidmet mit dem Ziel Baumassen für den Wohnbau zu schaffen, sollten der Ausgangspreis, die Wertsteigerung, der Verkaufspreis, die Aufteilung des Wertzuwachs und eine Kaufoption über einen Teil der Baumasse zu Gunsten der Gemeinde im Vorfeld mit dem Grundeigentümer vereinbart werden.
Erst nach positivem Abschluss der Verhandlungen sollten in Zukunft Fläche eine neue Zweckbestimmung erhalten. Dadurch könnten die Enteignungen vermieden werden.
Baugrund für Ansässige
Das neue Gesetz sollte unmissverständlich regeln, dass mindestens 60 Prozent der neu entstehenden Baumassen für Einheimische reserviert sind.
Mehr Mietwohnungen
Da das Angebot an Mietwohnungen in Südtirol niedrig ist, hat der KVW die Situation studiert und zusammen mit der KVW Jugend Maßnahmen ausgearbeitet, um das Angebot zu erhöhen und dadurch den Mietpreis moderat zu halten.
Mit dem Gesetz Raum und Landschaft soll geregelt werden,dass jährlich der Bedarf an Miet- und Eigentumswohnungen für alle Interessensgruppen (Familien, Senioren, Jugend …) erhoben wird.
Die Gemeinde sollten die Möglichkeit erhalten einen Teil neu entstehender Baumassen für das Vermieten zu bestimmen.
Das Vermieten soll attraktiver gemacht werden. Deshalb schlägt Olav Lutz, Vorsitzender der KVW Jugend vor, konventionierte Wohnungen bei der Gis gleich zu behandeln wie Erstwohnungen, es sollen also auch die Freibeträge gelten.
Um das Vermieten attraktiver und sicherer zu machen, würde Olav Lutz das Modell „Sicheres Vermieten“, das in Vorarlberg bereits erprobt wurde, für Südtirol adaptieren. „Dies ist eine gute Möglichkeit, um Leerstände bei den Wohnungen zu vermeiden“, erklärt Lutz.
Eine Zwischenstelle, die vom Land mitunterstützt wird, wickelt die Vermietung ab. Sie übernimmt die Bürokratie, sucht Mieter und macht die Verträge mit ihnen. Mietzins und Betriebskosten werden garantiert und regelmäßig bezahlt.
Es gibt also kein Risiko für einen Mietausfall, die gesamt Mietverwaltung bis zur Freiwerdung oder eventuellen Räumung der Wohnung wird übernommen.
Der KVW unterstützt auch den Vorschlag, einen Teil der Wohnungen des Wohnbauinstituts Wobi auch an Personen mit mittleren Einkommen zu vermieten.
Die Zusammensetzung der Mieter in einem Haus würde sich dadurch ändern, was dem sozialen Zusammenleben sicherlich zugute kommt. Um die Anzahl der Sozialwohnungen jedoch nicht zu reduzieren, müsste das Bauprogramm des Wobi gesteigert werden.
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