Hypothetischer Dammbruch
Bei einem angenommenen Dammbruch der Stauanlage St. Valentin wären 49.810 Bewohner betroffen.
Nach der Evakuierung von fast 190.000 Menschen in Kalifornien aufgrund des drohenden Kollapses des Oroville-Stausees stellte sich der Freiheitliche Walter Blaas die Frage: Auch in Südtirol leben viele Menschen in unmittelbarer Nähe von Staudämmen und Talsperren. Welche Folgen hätte ein plötzlicher Dammbruch oder eine Überflutung?
Nun liegt die Antwort der Landesregierung vor.
„Die Talsperren und Stauanlagen in Südtirol werden abhängig von ihrem Fassungsvolumen und der Höhe der Staumauer in zwei Kategorien unterteilt. 19 große Stauanlagen mit einer Höhe von über 15 Metern und einem Fassungsvolumen von mehr als einer Million Kubikmeter Fassungsvermögen dienen in Südtirol der Stromerzeugung. Daneben werden 99 kleinere Anlagen verzeichnet, die entweder zur Bewässerung, zur künstlichen Schneeproduktion oder zur Stromerzeugung eingesetzt werden“, hält Walter Blaas mit Verweis auf die vorliegenden Unterlagen in einer Aussendung einleitend fest.
„Betreffend die Anzahl der bei einem hypothetischen Dammbruch betroffenen Personen bezieht man sich auf die großen Stauanlagen. Die Daten wurden anhand der Studie eines hypothetischen Dammbruches und der sich in der betroffenen Fläche, ansässigen Bevölkerung eruiert Zusammenzählend die vom Dammbruch und der Überflutungsfläche betroffenen Wohnungen, beträgt die Anzahl der Bewohner 86.097‘“, entnimmt Blaas aus der Antwort des zuständigen Landesrates auf seine Anfrage.
„Allein 49.810 Bewohner wären bei einem angenommenen Dammbruch der Stauanlage St. Valentin betroffen“, hält Blaas fest.
„Gemäß den vorliegenden Informationen wäre Südtirol im Ernstfall mit ausreichendem technischem Gerät ausgerüstet, um bei einer drohenden Gefahr intervenieren zu können. Ein Dammbruch würde der Naturgefahr eines außergewöhnlichen Hochwassers entsprechen und gleicht bei den Abläufen jenen, welche bei der jährlichen Hochwasserübung simuliert werden“, fasst der Freiheitliche Landtagsabgeordnete zusammen.
„Der Bruch einer Stauanlage ist generell nicht ein plötzlich auftretendes Ereignis. Im Sinne der aktuellen Norm zum Thema Gefahrenzonenpläne wurde die Gefahr als Restgefahr beurteilt. Im Zivilschutzdokument wird ein potentiell gefährliches Ereignis von 4 Phasen behandelt bzw. beherrscht Vorwarnung/verstärkte Überwachung/Gefahr/Dammbruch‘“, entnimmt Walter Blaas abschließend aus der Antwort des Landesrates Schuler.
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