Gatterers Kampfansage
Die Posse um die doppelten Busse: Nach der Niederlage vor Gericht will SAD-Chef Ingemar Gatterer „wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof“ gehen. Und er kündigt an, die entstandenen Kosten in die Jahresabrechnung hineinzugeben.
von Heinrich Schwarz
Rund drei Monate dauerte das Ärgernis an: Zwischen September und Dezember 2016 fuhren jeden Tag mehrmals zwei Linienbusse gleichzeitig von St. Leonhard in Passeier auf den Jaufenpass. Auch im Sarntal wurden bestimmte Turnusse doppelt bedient. Der eine Bus gehörte jeweils dem Konsortium LiBUS, der andere der SAD.
Der Grund: Die SAD vergibt einige ihrer Dienste an Reisebusunternehmen. Laut einem neuen Beschluss der Landesregierung müssen für öffentliche Busdienste aber zuerst alle Linienbusse eingesetzt werden, bevor Reisebusse zum Zug kommen. Und da LiBUS ausreichend Busse für die eigenen Linien hatte, konnte das Konsortium bei der Vergabe der SAD-Unteraufträge in Passeier und im Sarntal zuerst zuschlagen.
Die SAD hielt den Beschluss der Landesregierung für rechtswidrig und focht ihn an. Man lasse sich nicht vorschreiben, wen man Unteraufträge zu erteilen hat. Schon gar nicht, wenn es sich um den Konkurrenten LiBUS handelt. Die SAD trieb schließlich kurzfristig eigene Busse auf und ließ sie die Turnusse in Passeier und im Sarntal gleichzeitig mit LiBUS (Auto Rainer und Silbernagl) befahren.
Mit Inkrafttreten des Winterfahrplans im Dezember hörte das Ganze wieder auf. Und vor kurzem hat das Bozner Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt. Wie berichtet, wurde der Rekurs der SAD gegen den Beschluss bzw. das Beauftragungsdekret für LiBUS wegen Überschreitung der Fristen und Unzulässigkeit abgewiesen. Die SAD muss den anderen Parteien die Prozessspesen erstatten. Den Beschluss der Landesregierung hat das Verwaltungsgericht für rechtskonform erklärt.
Die SAD lässt den Rechtsstreit aber nicht auf sich beruhen: „Selbstverständlich reichen wir Rekurs beim Staatsrat ein und wenn notwendig, wenden wir uns an den Europäischen Gerichtshof, da wir die angeführten Begründungen, die zur Urteilsentscheidung geführt haben, nicht teilen“, sagt Geschäftsführer Ingemar Gatterer auf Nachfrage.
Kampfbereit zeigt sich Gatterer auch in Bezug auf die Vergütung der Kosten für die doppelten Busfahrten im Herbst. Das Land wird die gefahrenen Kilometer entsprechend dem Beauftragungsdekret nur dem Konsortium LiBUS vergüten. Die SAD muss demnach selbst für die Kosten aufkommen.
Ingemar Gatterer sagt: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes gibt keine Antwort zur Frage der Finanzierung von doppelt gefahrenen Linien. Wir werden die entstandenen Kosten aber in jedem Fall in die Jahresabrechnung einfließen lassen. Klar ist daher auch, dass wir einen erneuten Rekurs hinterlegen, wenn die Verwaltung diese Aufwände nicht anerkennt.“
Es zeichnet sich also ein langer Rechtsstreit ab.
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