Tödliche Rodelfahrt
Das Bozner Oberlandesgericht bestätigt die Schuldsprüche gegen die Verantwortlichen der Sextner Dolomiten AG und eines Skilehrers zum Tod des 14-jährigen Romano Campiti an der Rotwand-Piste. Ein Urteil, das halten dürfte.
Von Thomas Vikoler
Auch in der Berufungsverhandlung steckt viel Emotion.
Es geht um den Tod eines 14-jährigen Schülers, seine Mutter Rosella Arditi ist anwesend und die beiden Schwestern des Verstorbenen.
Eine davon, Sveva, war ebenfalls mit in der Gruppe, die am Nachmittag des 1. März 2012 die Rotwand-Rodelbahn in Sexten hinunterfuhr.
Als Teil eines Programms, das sich der Cortineser Skilehrer Alessio Talamini ausgedacht hatte.
Talamini ist ebenfalls im engen Saal des Oberlandesgericht, wo am Donnerstag die Berufungsverhandlung zum Tod von Romano Campiti stattfand.
Einzelrichter Michele Papparella hatte am 1. April vergangenen Jahres alle drei Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ohne Zuerkennung von allgemein mildernden Umständen.
Rudolf Egarter, Technischer Direktor der Liftgesellschaft, deren Generaldirektor Marc Winkler, und Talamini, der Skilehrer, hätten jegliche Verantwortung abgestritten und sich nicht um die Angehörigen des Verunglückten gekümmert, heißt es im erstinstanzlichen Urteil.
In der Berufungsverhandlung hatten die Nebenkläger und ihre Anwälte eine gewichtige Unterstützung: Alessandra Burei, Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, schoss unerwartet heftig gegen die drei Angeklagten, die allesamt Berufung gegen die Schuldsprüche des Landesgericht eingelegt hatten.
Die Vertreter der Liftgesellschaft hätten nicht ausreichend dafür gesorgt, die Nutzer der Rodelbahn vor Gefahren zu bewahren. Dabei sei Rodeln – anders in den Berufungsanträgen behauptet – „sehr gefährlich, sogar gefährlicher als Skifahren“. „Im Jahr werden in Italien 7.000 Rodelunfälle verzeichnet“, behauptet Burei, eine Statistik zitierend. Sogar Alfred Jud, Sachverständiger der Verteidigung, habe eingeräumt, dass die Rodelstrecke an der Rotwand gemäß Standards des Internationalen Rodelverbandes FIL gefährlich sei.
Besonders hat es Burei mit Skilehrer Talamini, der nicht beachtet habe, dass Romano Campiti vor jenem fatalen 1. März 2012 nie auf einer Rodel gesessen sei. Campitis Anwalt wendet hier allerdings ein, dass sein Mandant den 14-jährigen Römer aufgefordert habe, bei der Rodelabfahrt einen Helm aufzusetzen. Der Helm, der sich offenbar vom Kopf gelöst hatte, wurde dreizehn Meter von der Unfallstelle gefunden.
Romano Campiti war auf gerader Strecke von der Bahn abgekommen und mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen einen Baum geprallt. Er verstarb an der Unfallstelle.
Carlo Bertacchi und Valentina Loner, die Verteidiger von Rudolf Egarter und Marc Winkler, setzen genau hier an: Laut einem Urteil der Kassation gebe es für Betreiber von Rodelbahnen keine Verpflichtung, Rodler vor „atypischen“ Gefahren wie ein Baum oder einen Abhang entlang eines geraden Streckenabschnitts zu schützen.
„Das neue Südtiroler Skipistengesetz sieht bezeichnenderweise für die Absicherung von Rodelbahnen nichts vor“, betont Bertacchi.
Die Zivilparteien berufen sich hingegen auf Artikel 41 der Verfassung, die Wirtschaftsbetrieben vorschreibe, für die Sicherheit von Personen zu sorgen.
Juridische Überraschungen bleiben am Ende aber aus: Das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Ulrike Segna bestätigt am Nachmittag das erstinstanzliche Urteil vollinhaltlich. Dazu gehört auch die Zahlung von 240.000 Euro Schadenersatz zugunsten der Hinterbliebenen.
Ein Urteil, das, wie selbst die Verteidiger einräumen, über einen Kassationsrekurs schwer zu kippen sein wird. Der rechtliche Spielraum ist sehr gering und am Ende dürfte ein Spruch mit Präzedenzcharakter herauskommen: Auch in Ermangelung spezifischer Rechtsvorschriften müssen Betreiber von Rodelbahnen allen Eventualitäten vorbauen, um nicht strafrechtlich verurteilt zu werden.
Rosella Arditi, die Mutter, bezeichnete das Urteil als einen „Sieg der Justiz“.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.