„Unlauterer Wettbewerb“
HGV und Verband der Privatvermieter zeigen sich erfreut darüber, dass in Südtirol erstmals gegen illegale Wohnungs- und Zimmervermieter vorgegangen wurde. Die erstaunlichen Zahlen.
von Heinrich Schwarz
Die Vermittlungs-Plattform Airbnb ist ein großer Erfolg: Weltweit sind inzwischen über zwei Millionen Inserate für Zimmer, Wohnungen und ganze Häuser zu finden. Vor dem Tourismusland Südtirol macht der Erfolgszug keinen Halt: Laut einer Erhebung des nationalen Hoteliersverbandes Federalberghi wurden an einem bestimmten Tag im August 2016 insgesamt 1.070 Objekte – davon 764 ganze Wohnungen – angeboten.
Die Funktionen bei Airbnb sind einfach: Wer einen freien Wohnraum hat, kann diesen kostenlos mit den wichtigsten Informationen inserieren. Gibt es einen Interessenten, stellt Airbnb den Kontakt her und kassiert bei erfolgreicher Buchung eine variable Servicegebühr von Gast und Gastgeber.
So weit, so gut. Das Problem: Auf Airbnb tummeln sich etliche Zimmer und Wohnungen, hinter denen keine gewerbliche Tätigkeit steht. Der Vermieter zahlt demnach keine Steuern und entrichtet keine Ortstaxe – und kann dementsprechend günstiger anbieten als die legale Konkurrenz. „Ein unlauterer Wettbewerb“, klagt man beim Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und beim Verband der Privatvermieter Südtirols (VPS).
HGV-Präsident Manfred Pinzger bestätigt, dass es dieses Phänomen auch auf der international bekannten Buchungs-Plattform booking.com gibt, die hauptsächlich für Hotel-Suchen genutzt wird. Auf der Suche nach der günstigsten Unterkunft werden reguläre Betriebe also klar benachteiligt. „Die Plattformen sind nur für die Präsentation und den Buchungsvorgang zuständig. Für die gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder selbst zu sorgen“, sagt Pinzger.
Wie gestern berichtet, hat die Bozner Stadtpolizei der illegalen Wohnungs- und Zimmervermietung jetzt den Kampf angesagt. Gegen fünf Immobilienbesitzer im Zentrum von Bozen wurden Strafen verhängt. Diese hatten ihre Räumlichkeiten „über eine bekannte internationale Buchungs-Plattform“ ohne Lizenz vermietet. Die Immobilienbesitzer haben damit gegen das Landesgesetz Nr. 12/1995 verstoßen, das die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen regelt.
Die Geldstrafen reichen laut Landesgesetz von 328 bis 1.300 Euro. Die fünf Personen wurden darüber hinaus wegen Steuerhinterziehung der Agentur der Einnahmen gemeldet. Es ist der erste Fall in dieser Form in Südtirol.
Stadtpolizei-Kommandant Sergio Ronchetti hat angekündigt, weitere Kontrollen durchzuführen. Da sich auf Airbnb, booking.com genügend Fotos und Angaben zu den Unterkünften befinden, ist die Nachverfolgbarkeit nicht allzu schwer. Die TAGESZEITUNG hat gestern auf Airbnb auf den Bozner Stadtteil östlich der Talfer herangezoomt: Rund 100 Unterkünfte stehen dort zur Vermietung bereit. Im untenstehenden Bild sieht man einen kleinen Ausschnitt der Altstadt. Allein dort gibt es 18 Unterkünfte, wobei es sicher auch einige gibt, die regulär vermietet werden (die Preiskästchen zeigen nicht immer auf das richtige Haus, Anm. d. Red.).
HGV und VPS haben bereits in Vergangenheit bei den Behörden vorgesprochen und mehr Kontrollen eingefordert. „Die jetzigen Signale gehen in die richtige Richtung. Der Druck steigt auch national und international. Es braucht die gleichen Voraussetzungen für alle, dann entscheidet der Wettbewerb“, so HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Die Präsidentin des VPS, Esther Mutschlechner, sagt: „Es ist Zeit geworden, dass sich etwas tut. Ich kann an jene, die ihre Wohnung für touristische Zwecke zur Verfügung stellen, nur appellieren, bei der Gemeinde eine Genehmigung einzuholen, um die Tätigkeit gesetzeskonform auszuüben. Ansonsten ist es ein unlauterer Wettbewerb gegenüber den fast 3.000 legalen Privatvermietern in Südtirol, die ihre Steuern zahlen und die Ortstaxe entrichten. Eine Genehmigung ist mittlerweile ohne Probleme zu kriegen, sofern die Bewohnbarkeit gegeben ist.“
Und auch der Bozner HGV-Ortsobmann Stefan Mayr ist erfreut über die Aktion der Stadtpolizei: „Wer die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen nicht einhält, hat enorme Wettbewerbsvorteile, sodass wir unmöglich mithalten können. Wir haben immer wieder bei der Gemeinde gefordert, die schwarzen Schafe herauszupicken. Grundsätzlich heißen wir jeden willkommen, aber es müssen für alle die gleichen Bedingungen gelten.“
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