Das neue Gesetz
Der neue Entwurf für das Gesetz Raum und Landschaft liegt vor. Die wichtigsten Inhalte: Planungsqualität, einfachere Verfahren, soziale Bodennutzung, leistbarer Wohnraum.
Nach dem Rohentwurf, der Anfang September letzten Jahres zur Diskussion gestellt wurde, liegt nun ein überarbeiteter Entwurf des Landesgesetzes Raum und Landschaft vor. „Dieses Gesetz verfolgt eine ganze Reihe von Zielen: von einer Aufwertung der Landschaft über eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung bis hin zu Bodenschutz und leistbaren Wohnungen“, so Landesrat Theiner heute.
Die Palette der Ziele sei so breit, weil der Entwurf das Landesraumordnungsgesetz und das Landschaftsschutzgesetz ersetze: „Beide Bereiche gehören gemeinsam geregelt, weil sie zwei Seiten derselben Medaille sind“, so Theiner.
Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, erläuterte am Freitag die künftigen Raumplanungs-Instrumente. Während das Land sich auf allgemeine Leitlinien konzentriere, werde den Gemeinden mehr Spielraum zugestanden und die übergemeindliche Planung gefördert. So solle die Qualität der Planung verbessert werden.
Eine Qualitätssteigerung solle auch die neue Besetzung der Planungskommissionen bringen: „Die Besetzung mit Fachleuten statt Interessenvertretern ist auch eine Folge davon, dass das Gesetz Raum und Landschaft allein dem Gemeinwohl verpflichtet ist“, so Theiner.
Im Gesetzentwurf vorgesehen sind auch vereinfachte Verfahren für die Bürger, die künftig in den Gemeinden auf eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten zählen können. Dort bekommt man alle Infos, kann alle Unterlagen einreichen und Genehmigungen abholen. Für letztere werden mit der Baubeginn- und der zertifizierten Tätigkeitsbeginn-Meldung zwei neue Möglichkeiten geschaffen, dank derer kleinere Bau- oder Sanierungsarbeiten schneller und unbürokratischer abgewickelt werden können.
Als eines der neuen Grundprinzipien in Raumordnung und Landschaftsschutz stellte Theiner die strikte Trennung zwischen dem Bauen inner- und außerhalb des Siedlungsgebietes vor. „Innerhalb gilt das Nutzen als oberstes Prinzip, außerhalb das Schützen“, so der Landesrat. Entsprechend wird es innerhalb des Siedlungsgebietes weniger Detailregelungen geben, damit bestehende Gebäude besser und Flächen effizienter genutzt werden können.
Verpflichtet ist der Gesetzentwurf zudem einer sozialen Bodennutzung. „Nachdem die Gemeinden mit der Ausweisung von Bauland oder Nutzungsänderungen einen enormen Mehrwert für Immobilienbesitzer schaffen, werden diese verpflichtet, einen Wertausgleich zu leisten“, so der Landesrat. Konkret heißt dies, dass 30 Prozent des Wertzuwachses an die Gemeinde abgegeben werden müssen, die damit Wohnbau, Infrastruktur und Wiedergewinnungsmaßnahmen finanziert.
Zudem sieht der Gesetzentwurf einen Vorrang für Ansässige bei der Verteilung von Wohnraum vor. „Mindestens 60 Prozent des Wohnraums muss Ansässigen vorbehalten werden, die Gemeinden können diesen Prozentsatz aber auf bis zu 100 Prozent steigern“, erklärte Theiner heute. Und auch ein neues Instrument für mehr leistbaren Wohnraum wurde vorgestellt: Wohnungen mit Preisbindung, für die die Gemeinden vorab einen Höchstpreis definieren, zu dem sie verkauft oder vermietet werden können.
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