War Austrittspreis zu niedrig?
Nun soll ein Sachverständiger des Gerichts ermitteln, ob der von der Volksbank festgelegte Austritts-Preis der Volksbank-Aktien von 12,10 Cent korrekt war.
Die Volksbank teilt mit, dass am 21. März 2017 das Dekret des Gerichts Bozen zugestellt wurde, mit welchem ein Sachverständiger zur Ermittlung des Austrittspreises der Volksbank-Aktien ernannt worden ist.
Hintergrund dafür ist die Eingabe einiger Mitglieder, die im Rahmen der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ausgetreten sind.
Die Antragsteller sind der Meinung, dass der Austrittspreis der Aktien, für die der Austritt ausgeübt wurde, höher hätte sein sollen als jener, den die Bank festgelegt hat.
Das Gericht in Bozen hat die Verhandlung zur Anhörung der Antragsteller, der Bank und des Sachverständigen für den 29. März 2017 angesetzt.
Dem Sachverständigen wurde eine Frist von 90 Tagen eingeräumt (ausgehend von der Mitteilung der Verfügung zur Hinterlegung des beeideten Berichts über den Austrittspreis).
Der Zeitraum für die Ausübung des Bezugs- und Vorkaufsrechts wurde bis zum 21. April verlängert.
Damit will die Bank sowohl jenen Mitgliedern entgegenkommen, die von ihrem Austrittsrecht Gebrauch gemacht haben, als auch jenen, die Aktien über ihr Bezugs- und Vorkaufsrecht zum Auszahlungspreis von 12,10 Euro erwerben möchten, so heißt es in einer Aussendung.
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