Klage nach Kuhattacke
Nach der tödlichen Kuhattacke gegen eine deutsche Urlauberin in Nordtirol klagen die Angehörigen nun auf über 300.000 Euro Schadenersatz.
Der tragische Fall trug sich im Sommer 2014 zu.
Im Pinnistal bei Neustift attackierte eine Mutterkuh eine 45-jährige deutsche Spaziergängerin.
Die Frau war mit ihrem angeleinten Bullterrier-Hund auf dem Fahrweg zur Pinnisalm unterwegs. Im Weidegebiet wurde die Frau – vermutlich aufgrund des Bellens des Hundes – plötzlich von zehn Mutterkühen und zehn Kälbern mit Hörnern angegriffen.
Die Frau erlag ihren schweren inneren Verletzungen.
Nun berichtet die Tiroler Tageszeitung, dass diese tödliche Kuhattacke – die seinerzeit für kontroverse Diskussionen über Nordtirol hinaus geführt hatte – ein gerichtliches Nachspiel haben wird.
Obwohl die Staatsanwaltschaft Innsbruck den Landwirt als Tierhalter der Kuhherde nach Ende 2014 freigesprochen hatte, haben die Hinterbliebenen der Getöteten nun – wie die TT am Montag exklusiv berichtet – gegen den Bauern eine Schadenersatzklage in der Höhe von 359.905 Euro eingereicht.
Der Witwer und dessen Sohn begründen den Klagsbetrag mit Begräbniskosten und sonstigen Aufwendungen, Schmerzensgeld aus Trauer- sowie Schockschaden und Unterhaltsentgang.
Die TT schreibt, die Deutschen würden zu Sorgfaltspflichten von Tierhaltern eine ganz andere Meinung als die österreichische Anklagebehörde vertreten. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hatte alle Ermittlungen „wegen mangelnden Verschuldens“ eingestellt, da der Landwirt schon vor dem Vorfall im Nahebereich der Tiere mehrsprachige Schilder angebracht hatte, dass es sich bei den Weidetieren um Mutterkühe handeln würde und somit unbedingt Abstand zu halten wäre.
Auch hatte die Staatsanwaltschaft damals keinen Hinweis gefunden, dass sich dieselben Tiere schon früher gegen Wanderer aggressiv gezeigt hätten.
Die Kläger behaupten in ihrer Klage am Innsbrucker Landesgericht indes, dass der Pinnisweg durch sein hohes Fahrzeugaufkommen gar kein normaler Wanderweg sei. Trotzdem habe der Landwirt die Mutterkühe faktisch sich selbst überlassen, obwohl ihm das „erhöhte Aggressionspotenzial von Mutterkühen bekannt sein müsste“, heißt es in der Klageschrift.
Zu haften habe der Bauer nunmehr deshalb, da er eben diesem erhöhten Gefährdungspotenzial nach den Regeln der Tierhalterhaftung rechtswidrig und schuldhaft in keiner Weise Rechnung getragen habe.
Schon ein einfacher Weidezaun hätte – immer laut den Klägern – bereits genügt, um den Unfall zu verhindern. Eine Absicherungsmaßnahme, die als jedenfalls zumutbar eingeschätzt wird. Dies zeige sich schon allein deshalb, da der Beklagte nach dem Vorfall umgehend einen zweifachen Weidezaun entlang des Pinnisweges errichtet hätte.
Der Landwirt wiederum argumentiert immer laut TT, dass es keinerlei Verpflichtung gebe, Wege von Weideflächen abzugrenzen. Dies sei weder ortsüblich noch zumutbar. Ortsüblich in Tirol sei vielmehr die freie Haltung von Rindern auf Almen. Auch könnten durch eine Einzäunung des Weideviehs beispielsweise Wasserstellen nicht mehr erreicht werden. Zudem habe der Tierhalter gleich mehrfach auf Hinweisschildern auf Mutterkühe und damit verbundene Gefahren hingewiesen.
Auf den Ausgang dieses Prozesse darf man gespannt sein.
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