Verschmähter Bonus?
Seit 1. September 2016 können Südtirols Väter das Landesfamiliengeld Plus beanspruchen. Bislang sind erst 12 Gesuche eingegangen.
Von Julian Righetti
Seit September letzten Jahres gibt es das sogenannte Landesfamiliengeld PLUS. Es stellt eine finanzielle Unterstützung für alle Väter dar, die einer Arbeit im Privatsektor in der Provinz Bozen nachgehen und die Elternzeit in den ersten 18 Monaten nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen wollen.
Der Zeitraum der beanspruchten Elternzeit muss in jedem Fall mindestens zwei vollen, ununterbrochenen Monaten entsprechen. Dabei gilt diese eingeführte Leistung rückwirkend für alle Geburten nach dem 1. Jänner 2016.
In Zahlen ausgedrückt: Die Landesregierung unterstützt Väter mit 800 Euro pro Monat, wenn sie in dieser Zeit gänzlich auf ihren Gehalt verzichten, oder mit 400 Euro, wenn sie noch 30 Prozent ihres Gehaltes bekommen. Diejenigen, die im ersten Monat 30 Prozent ihres Gehaltes erhalten, im zweiten Monat aber darauf verzichten, bekommen 600 Euro pro Monat zur Unterstützung.
Laut der Landesrätin Waldtraud Deeg, kommt dieser besondere Beitrag „der Stärkung der Familie“ zugute und fördert die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ – die Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit, den Müttern werde der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert. Außerdem soll auch die Entwicklung Kinder von der Präsenz beider Elternteile profitieren.
Trotz dieser edlen Prämissen sind seit der Verfügbarkeit des Beitrages lediglich 12 Gesuche eingegangen und nur 10 von diesen wurden ausgezahlt, wobei sich die durchschnittliche Auszahlungssumme auf 1000 Euro beläuft.
Verwundert über die bislang geringe Nachfrage sei man laut Hannes Wisthaler, dem persönlichen Referenten der Landesrätin für Familie und Verwaltung, aber nicht, denn die aktuellen Zahlen seien „nicht aussagekräftig“ – die Begründung: Erstens setze das Landesfamiliengeld + voraus, dass das zweite Elternteil, also der Vater, Elternzeit von zwei ganzen Monaten beansprucht und erst nach der abgelaufenen Zeit für die Auszahlung ansucht. Zweitens beanspruche in der Regel die Mutter, im Anschluss an die „obligatorische Mutterschaft“ von vier Monaten, weitere sechs Monate Elternzeit – also insgesamt zehn Monate. Erst im Anschluss daran ziehe auch der Vater seine Elternzeit in Betracht. Diese Mutterschaftsperiode – die „erste Phase der Elternzeiten“ – sei, ausgehend von September 2016, noch nicht abgelaufen, deshalb wurden bisher wenige Gesuche für die väterliche Elternzeit eingereicht.
Für den kommenden Herbst erwarte man sich allerdings einen „wesentlichen Anstieg“ der Anträge.
Also wird es wohl bald zum Übergang in die „zweite Phase“ kommen – in der Hoffnung, dass sich Südtirols Väter, anlässlich des Vatertages, bald „belohnen“ werden.
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