Der Haflinger-Krimi
Ein Haflinger-Züchter liegt mit dem Südtiroler Haflinger Pferde Sportverein im Clinch. Es geht um gesperrte Pferde, ignorierte Richterbeschlüsse – und um verletzte Eitelkeiten.
von Artur Oberhofer
Zum Eklat kam es am Pfingstmontag vergangenen Jahres beim Galopprennen des Südtiroler Haflinger Sportpferde Vereins in Meran: Ein Pferd des Burggräfler Züchters David U. wurde mit einem Bußgeld belegt, weil die Reiterin das Pferd – zumindest laut Rennleitung – zu viel getrieben haben soll.
David U. beanstandete seinerseits, dass ein anderes Pferd seinem Haflinger den Weg abgeschnitten habe und vermutete hinter der Juryentscheidung reine Willkür. Der Hintergrund: Wenige Wochen zuvor, am Ostermontag 2016, hatte er selbst die Disqualifizierung eines Siegerpferdes gefordert, weil die Reiterin das Ross ebenfalls zu viel gepeitscht haben soll.
Die Jury sah am Ostermontag keinen Regelverstoß.
Anders am Pfingstmontag: Zwar blieb das Pferd von David U. in der Wertung, es wurde also nicht ausgeschlossen, sondern nur mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro belegt, was den Züchter sehr verärgerte.
Auf dem Weg zu seinem Wagen soll David U. in seinem Zorn einige (nicht druckreife) Kraftausdrücke gegen den Haflinger Pferde Sportverein sowie gegen den Präsidenten losgelassen haben.
Der Wutausbruch des Züchters blieb nicht ohne Folgen.
Der Vorstand des Haflinger Sportvereins beschloss, den Züchter aus dem Verein auszuschließen, weil er – so heißt es in einem anwaltlichen Schreiben vom 25. Mai 2016 – „den Präsidenten persönlich angegriffen und beleidigt“ und solcherart „dem Ansehen des Vereins geschadet“ habe.
Diese Entscheidung akzeptierte David U.
Der Vorstand fasste allerdings darüber hinaus einen überaus kuriosen Beschluss: Das Pferd von David U., das am Pfingstmontag 2016 in Meran lief, wurde nicht gesperrt und läuft nach wie vor. Dagegen sperrte der Sportverein jene drei Pferde von David U. für die Dauer eines Jahres, die gar nicht in Meran waren, sondern daheim auf der Wiese.
Sicher kein Zufall, vermutet der Züchter. Denn unter den drei gesperrten Pferden, die David U. inzwischen verkauft hat, befindet sich eine Stute, die als haushoher Favorit für das Ostermontag-Rennen 2017 gehandelt wird.
De facto wurde also David U.’s Zucht gesperrt. „Total unverhältnismäßig“, so findet der Bozner Rechtsanwalt Thomas Brenner, der David U. vertritt.
David U. akzeptierte zwar den Ausschluss aus dem Verein. Die Sperre all seiner Pferde wollte er allerdings nicht hinnehmen.
Anwalt Thomas Brenner erklärt gegenüber der TAGESZEITUNG: „Mein Mandant widersetzt sich nicht dem Ausschluss aus dem Sportverein, aber für die Entscheidung, sämtliche Pferde im Besitz eines Züchters von Veranstaltungen auszuschließen, gibt es keine Rechtsgrundlage.“
Obwohl prominente Haflinger-Züchter und auch mehrere namhafte Mitglieder des Haflinger-Pferdezuchtverbandes hinter den Kulissen versucht haben, in dem Konflikt zwischen dem Züchter David U. und dem Haflinger Sportverein zu vermitteln und David U. sich beim Präsidenten formell entschuldigt hat, kam es bislang zu keiner Lösung. Der derzeitige Obmann des Haflinger Sportvereins argumentierte nämlich: „Beschluss ist Beschluss.“
David U. beschritt daraufhin den Rechtsweg.
Über Anwalt Thomas Brenner stellten David U. und zwei weitere Pferdehalter, denen David U. in der Zwischenzeit die Pferde verkauft hatte, am 1. März dieses Jahres einen Dringlichkeitsantrag am Landesgericht in Bozen.
Der Hintergrund:
David U. und die beiden Pferdehalter wollten ihre Haflinger-Pferde beim traditionellen Haflinger-Ostermontag-Galopprennen am 17. April dieses Jahres in Meran einschreiben.
Anwalt Thomas Brenner argumentierte in dem Dringlichkeitsantrag unter anderem:
„Die obgenannten Tiere werden von Züchtern und Reitern jahrelang auf das wichtigste Haflinger-Galopprennen am Ostermontag vorbereitet. Durch die Teilnahme an diesen Galopprennen erhalten die Tiere sowie die Reiter eine unbezahlbare Rennerfahrung, zudem erfahren die Tiere eine Steigerung des Marktwertes. Die fehlende Startberechtigung würde somit den Personen unwiederbringlich einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen.“
Doch der Haflinger Sportverein stellte auf stur und teilte David U. und den beiden Pferdehaltern mit, dass sämtliche Pferde (aus der Zucht von David U.) bis 25. Mai dieses Jahres aus dem Sportverein ausgeschlossen und somit nicht startberechtigt seien.
Da die Listung der Tiere (also die Auslosung der Pferde für die Vorläufe) für das Ostermontag-Rennen bereits am vorvergangenen Freitag um 20.00 Uhr angesetzt war, war für Thomas Brenner Eile geboten.
Der Anwalt erwirkte am vorvergangenen Freitag tatsächlich am Landesgericht in Bozen eine Dringlichkeitsverfügung, laut der die Pferde von David U. und der beiden Halter zur Listung zugelassen werden müssten.
In der Verfügung der Richterin vom Freitag, 3. März, heißt es unter anderem:
„Die Antragsteller haben glaubhaft vorgebracht, dass ein Ausschluss der Pferde (…) von der Auslosung für die Vorrennen zum Haflinger-Pferde-Ostermontag-Galopprennen vom 17. April 2017 den Pferden selbst bzw. ihren Eigentümern großen Schaden zufügen würde, da ihnen hierdurch die Möglichkeit entzogen wird, wesentliche Rennerfahrung zu sammeln und Rennergebnisse zu erzielen.“
Laut der Richterin müsse erst noch geprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsgrundlage bestehe, um sämtliche Tiere, die je im Eigentum des David U. gestanden haben, für die Veranstaltungen des Südtiroler Haflinger Pferde Sportvereins zu sperren, und dies auch dann, wenn das Eigentum an den Tieren Dritten übertragen worden sei.
Die Richterin ordnete dem Südtiroler Haflinger Pferde Sportverein in ihrer Verfügung (Aktenzeichen Nr. 882/17) an, die Pferde zur Auslosung für die Vorrennen zuzulassen und zu listen.
Die Verfügung war am Freitagnachmittag ergangen. Für Thomas Brenner stellte sich in der Folge das Problem: Wie soll er die Verfügung zustellen, zumal die Listung bereits am Abend desselben Tages stattfinden sollte?
Der Südtiroler Haflinger Pferde Sportverein verfügt über keinen eigenen Sitz, der ständig mit Sekretariatskräften besetzt ist. „Es gibt nur einen Postkasten bei der Vives“, erzählt Thomas Brenner.
Weil der Sportverein auch keine PEC-Adresse hat, machte Anwalt Thomas Brenner eine Postzustellung sowie eine E-Mail-Zustellung an die offizielle Adresse des Vereins.
Eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher war erst am gestrigen Montag üblich.
Obwohl die Vereinsverantwortlichen Kenntnis von der richterlichen Entscheidung hatten, haben sie diese am Ende ignoriert bzw. sich darüber hinweggesetzt.
Denn bei der offiziellen Auslosung der Vorrennen wurden die drei Pferde nicht gelistet – trotz richterlicher Anordnung.
Der Konflikt geht damit in die nächste Runde.
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