Das Taschler-Urteil
Heute fällt am Bozner Landesgericht die Entscheidung in der umkämpften Doping-Causa Taschler. Gottlieb Taschler kann angesichts der dünnen Beweislage gegen ihn sogar mit einem Freispruch rechnen.
von Thomas Vikoler
Giancarlo Bramante, inzwischen Oberstaatsanwalt am Landesgericht, hadert heute noch mit der „fuga di notizia“ aus dem Jahr 2014. Die „Gazzetta dello Sport“ hatte vorab eine Razzia der Carabinieri-Sondereinheit NAS in Antholz angekündigt. Entsprechend spärlich war der Erfolg der Hausdurchsuchungen in der von der Staatsanwaltschaft Padua übernommenen Ermittlung zum Verdacht des Sport-Dopings bzw. der Beihilfe dazu.
Am heutigen Freitag fällt am Bozner Landesgericht das Urteil im dazugehörigen Prozess. Die Angeklagten: Ex-Biathlet Daniel Taschler, sein Vater Gottlieb Taschler und der gesperrte Ferrareser Sportarzt Michele Ferrari. Ersterem wird die Einnahme der verbotenen Substanz EPO vorgeworfenen, letzteren beiden Beihilfe dazu.
Ende Jänner trat Gottlieb Taschler, der inzwischen abgetretene Antholzer Biathlon-Papst, in den Gerichtssaal. Er zog sich halbwegs unbeschadet aus der Affäre, weder in den Fragen von Anklage und Verteidigung noch in den Antworten des Angeklagten war von Doping die Rede.
Er habe sich 2010 wegen gesundheitlicher Probleme seines Sohnes an Ferrari gewandt, behauptete Taschler.
Richter Carlo Busato wird sein Urteil voraussichtlich am späten Freitagnachmittag verkünden.
LESEN SIE MEHR ZUM FALL TASCHLER IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.