Einen Bock geschossen
Im Vorjahr gab es in Südtirol rund 100 Fehlabschüsse. Weitere Zahlen und Fakten.
von Heinrich Schwarz
Dem SVP-Parlamentarier Albrecht Plangger ist im vergangenen November auf der Jagd ein peinlicher Fehlschuss unterlaufen: Der in Graun wohnhafte Politiker und passionierte Jäger erlegte versehentlich einen Hirsch zu viel (die TAGESZEITUNG berichtete).
Wie das passieren konnte? Plangger hatte in seinem Jagdrevier – wie alle zwei Jahre – Anrecht auf einen Trophäenhirsch. Bei seinem Jagdausflug im November habe er, so berichtet Plangger, den Hirsch gesehen, gezielt und geschossen. Der Hirsch sei allerdings verschwunden. Nach 20 Minuten habe er wieder einen Trophäenhirsch entdeckt und – in der Annahme, dass es derselbe von zuvor sei – noch einmal abgefeuert.
Albrecht Plangger fand daraufhin allerdings zwei tote Hirsche.
„Dass da gleich zwei Trophäenhirsche von etwa derselben Größe herumstehen, ist schon sehr selten. Als Jäger muss man oft schnell entscheiden und deshalb habe ich ohne groß nachzudenken ein zweites Mal geschossen“, erklärte der Politiker.
Er meldete den Fall selbst beim Jagdaufseher und nahm die Konsequenzen in Kauf. Weil es sich um einen Verstoß gegen das Jagdgesetz handelt, musste Plangger 155 Euro Bußgeld bezahlen. Zudem wurde ihm für mehrere Monate die Jagdkarte entzogen. Der „falsche“ Hirsch wurde beschlagnahmt.
Luigi Spagnolli, Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei, erklärte gegenüber der TAGESZEITUNG, dass es häufiger zu Fehlabschüssen komme als angenommen. Für den Freiheitlichen Landtagsabgeordneten Walter Blaas ein Grund, mittels Landtagsanfrage Zahlen und Fakten einzuholen. Die Antworten des zuständigen Landesrates Arnold Schuler liegen jetzt vor.
Er führt aus: „Im Jahr 2016 wurden insgesamt 158 Verwaltungsübertretungen mit einem zu bezahlenden Gesamtbetrag an Verwaltungsstrafen von 14.623 Euro festgestellt. Im Jahr 2015 wurden 146 Übertretungen mit einem Gesamtbetrag an Verwaltungsstrafen von 13.325 Euro festgestellt. Bei den Übertretungen handelt es sich entweder um Verstöße gegen die Landesjagdordnung, gegen die Durchführungsverordnung oder gegen das Landesjagdgesetz.“
Neben den eigentlichen Fehlschüssen könne es sich dabei auch unter anderem um die fehlende Rückgabe des Kontrollkalenders, fehlende Nachsuche, Abschuss von Gämsen ohne Begleiter, fehlende Meldung von Schüssen oder Manipulierung von Wild handeln.
Laut Schuler handelt es sich bei rund 60 Prozent der Übertretungen um Fehlabschüsse wie etwa die Erlegung von nicht zugeteilten Stücken, Erlegung von führenden und trächtigen Rehgeißen sowie Kälber und Kitze vor der vorgesehenen Jahreszeit, unweidmännische Jagdausübung, fehlende Einhaltung der Tagesschonzeit und des Sicherheitsabstandes von Wohnhäusern und Straßen.
Bei den Fehlabschüssen handle es sich schätzungsweise um rund 50 Prozent Rehwild und 50 Prozent Rotwild. Nur in seltenen Fällen sind es Gämsen oder andere Wildtiere.
Die allermeisten Fehlabschüsse werden wie im Fall von Albrecht Plangger vom Schützen selbst gemeldet: über 90 Prozent. „Vonseiten der Jagdaufseher werden dem Amt jährlich zwischen fünf und zehn Meldungen zugeschickt, bei denen totes oder angeschossenes Wild aufgefunden wird und der Schütze nicht identifiziert werden kann“, so Schuler.
Für den Zeitraum 2017-2018 wurden 139 Entzüge der Jahres- bzw. Gastkarte mit Beginn ab 1. Mai 2017 und einer Dauer zwischen einem und 19 Monaten verfügt.
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