Die neue Mehrheit
Andreas Pöder von der BürgerUnion wehrt sich gegen die SVP-freundliche Auslegung des Severino-Gesetzes zur Suspendierung von Pius Leitner.
„Das Severino-Gesetz zu den Folgen des Gerichtsentscheides gegen Pius Leitner wird offensichtlich zum Vorteil von SVP und PD ausgelegt, indem man einfach die Zahl der aktiven Abgeordneten von 35 auf 34 senkt, die Zahl der Oppositionellen verringert und jene der Mehrheit beibehält“, stellt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder fest.
„Kein Wunder, dass unter anderem Karl Zeller hinter dieser Interpretation steckt“, so Pöder.
„Die Mehrheit hätte für den Rest der Legislaturperiode weiterhin 19 Abgeordnete, während die Opposition auf 15 Abgeordnete sinken würde. Und dies gerade dann, wenn auch die Mehrheitsverhältnisse aufgrund eines möglichen Bruchs mit Roberto Bizzo nicht mehr so ganz klar sein könnten und in den nächsten Monaten große Gesetzesvorhaben anstehen. Wir haben letzthin schon öfters sehr knappe Mehrheitsentscheidungen im Landtag gehabt, wenn die gesamte Opposition geschlossen abgestimmt und die Mehrheit schwächelte. Einige Male ist die Mehrheit auch darüber gestolpert. Ein Oppositionsabgeordneter weniger käme der SVP gerade recht.“
Als inakzeptabel bezeichnet Pöder die Tatsache, dass durch die Reduzierung der Zahl der aktiven Abgeordneten auf 34 auch die Zweidrittelmehrheit im Landtag von 24 auf 23 sinkt. Das sei nicht unbedeutend, zumal dies zum Beispiel bei der Genehmigung des Landtagswahlgesetzes eine gewichtige Rolle spielt.
Die absolute Mehrheit von 18 Abgeordneten bliebe unberührt.
Auch andere Begleitumstände wären zu verzeichnen:
Das Sprachgruppenverhältnis im Südtiroler Landtag würde sich ändern, zwar nur leicht, aber es würde sich ändern. Und es verschwindet die paritätische Situation zwischen BZ und TN im Regionalrat, die zum Beispiel beim Haushalt oder bei Gutachten zu Autonomiestatutänderungen (siehe Autonomiekonvent oder Parlamentsgesetzentwürfe auf der TOP), essentiell wichtig ist.
„Ich wünsche Pius Leitner nicht, dass er suspendiert wird, ich halte dieses Severino-Gesetz für falsch, weil es das rechtsstaatliche Prinzip des Instanzenweges und der Unschuld, bis zu einem definitiven Urteil aushebelt. Aber wenn es zur Anwendung kommt, dann steht für mich außer Zweifel, dass für die Zeit der Suspendierung ein Kandidat derselben Liste nachrücken muss“, so Pöder.
Der Abgeordnete verweist auf die eindeutige Bestimmung im regionalen Wahlgesetz, das für den Südtiroler Landtag volle Gültigkeit hat:
„Art. 74
Der Sitz, der aus irgendeinem Grund unbesetzt bleibt, wird dem Wahlwerber zugewiesen, der dem in der gleichen Liste in der von der Wahlprüfungsbehörde bestimmten Rangordnung letztgewählten unmittelbar folgt.“
In Italienisch ist vom „seggio vacante per qualsiasi causa“ die Rede.
Auch wenn ein Abgeordneter also suspendiert wird, ist der Sitz „aus irgendeinem Grund unbesetzt“. Hier ist nicht vom „Verfall des Mandates oder vom Rücktritt“ die Rede sondern vom „unbesetzt sein“ bzw. von der „Vakanz“.
Und er ist nachzubesetzen.
Wird die Suspendierung aufgehoben, ist er wieder besetzt, und der ursprüngliche Abgeordnete ist wieder im Amt.
„Ich werde mich jedenfalls gegen eine Auslegung zum Vorteil der SVP wehren“, so Pöder.
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