Das Ende der Obstruktion?
Das Präsidium des Landtages hat den Minderheitenbericht von Andreas Pöder für unzulässig erklärt. Eine zukunftsweisende Aktion?
„Ein manifester Akt, die Arbeit im Landtag nicht zu behindern, sondern zu verhindern“, sagte SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger zum 4.907 Seiten schweren Minderheitenbericht des Bürgerunion-Abgeordneten Andreas Pöder. Wäre er Landtagspräsident, würde er den Bericht für unzulässig erklären. Und genau das hat das Präsidium des Südtiroler Landtages jetzt getan. Damit ist für die Zukunft solchen und ähnlichen Obstruktionsmethoden ein Ende gesetzt, glaubt Steger.
Das Präsidium des Südtiroler Landtages hat eine essentielle Entscheidung getroffen: Durch die Unzulässigkeitserklärung des Minderheitenberichtes von Andreas Pöder hat es eine zukunftsweisende Aktion gesetzt. Die Arbeit des Südtiroler Landtages dürfe nicht mehr blockiert oder verhindert werden!
Sinn einer Geschäftsordnung sei es schließlich, die Arbeiten im Landtag ordnungsgemäß und strukturiert zu organisieren. Auch den Fraktionsvorsitzenden wurde in ihrer Sitzung schnell klar, dass Obstruktion in dieser Form alles andere als zielführend ist.
„Bei allem Verständnis für die Minderheit und wissend um ihre Rechte, ist diese Art von Obstruktion in keinster Weise vertretbar. Die Abarbeitung der 4.907 Seiten wäre nicht machbar gewesen – jedenfalls nicht in absehbarer Zeit“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger.
Abgesehen von einem immensen Zeitaufwand, sehr hohen Personalkosten, unnützen Materialkosten und einer mühsamen Übersetzungsarbeit würde die Behandlung eines solchen Berichtes über Monate dauern und die Arbeiten im Südtiroler Landtag für den Rest der Legislatur lahmlegen. „Minderheitenberichte müssen verhältnismäßig und angemessen sein“, betont Steger.
Und mit dieser Meinung stehen er und seine Fraktion nicht alleine da. „Auch andere Parteien teilen diesen Aspekt. Und auch die Bevölkerung unseres Landes weiß die Spielregeln der Demokratie zu deuten.“
Sowohl die SVP im Südtiroler Landtag als auch Landesrätin Martha Stocker hätten ein großes Interesse daran, das Gesetz zur Sanitätsrefom in einem konstruktivem Diskussionsklima abzuwickeln. Deshalb auch ihre Bereitschaft, die Behandlung des Gesetzesentwurfs zu vertagen. Noch vor seiner Behandlung in der Aprilsession lädt die Landesrätin alle interessierten Landtagsabgeordneten zu einem Meinungsaustausch am 21. März ein, bei welchem sie noch einmal Rede und Antwort stehen wird.
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