Haltung ohne Bewilligung
Von Augenring-Sperlingspapageien bis Zebrafinken: Für die Haltung oder Vermarktung gewisser exotischer Vogelarten braucht es keine Bewilligung.
Laut einem Landesgesetz aus dem Jahr 1987 kann der Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei eine Bewilligung zur Haltung von Vögeln ausstellen, die „zu Zier- und Liebhaberzwecken gefangen gehalten“ werden.
In dieser Woche hat die Landesregierung auf Vorschlag des zuständigen Landesrates Arnold Schuler eine Liste mit 59 exotischen Vogelarten genehmigt, die „allgemein verbreitet und in Gefangenschaft leicht zu vermehren sind“ und für die diese vorgesehene Bewilligung nicht erforderlich ist.
Darunter finden sich so allgemein bekannte Arten wie der Kanarienvogel, der Wellensittich oder der Zebrafink, aber auch eher unbekannte wie der Himmelsperlingspapagei, der Swinhoefasan oder die Ridgway-Virginiawachtel.
Das vollständige Verzeichnis mit den deutschen, italienischen und lateinischen Bezeichnungen der exotischen Vogelarten, für deren Haltung in Gefangenschaft, Ausstellung und Vermarktung es keiner Bewilligung bedarf, ist online abrufbar.
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