Besorgte Jäger
SVP-Senator Hans Berger will mit einem Gesetz die restriktive Handhabe bei der Ausstellung und Verlängerung des Waffenpasses lockern. Die Hintergründe.
Von Matthias Kofler
Für Hans Berger ist es eine „Frage der Gerechtigkeit“.
Der SVP-Senatoren Hans Berger und Karl Zeller haben mit ihrem Trientner Patt-Kollegen Franco Panizza einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die rechtlichen Bestimmungen zur Ausstellung und Verlängerung des Waffenpasses abgeändert werden sollen. Konkret geht es um Artikel 43 des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit, das aus dem Jahr 1931 stammt. Demnach werden jene Personen von der Ausstellung eines Waffenpasses ausgeschlossen, in deren Strafregister bestimmte Delikte aufscheinen: etwa Gewaltverbrechen, Entführung, Raub, Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit oder Desertion. Weiters scheinen im Gesetzesentwurf als Ausschlussgründe auch Vergehen gegen das Waffengesetz auf – zum Beispiel das Wildern oder der unerlaubte Waffenbesitz.
Diese rechtlichen Bestimmungen hätten noch bis vor einigen Jahren keine großen Schwierigkeiten verursacht, erklärt Senator Hans Berger. Dann aber hätten verschiedene Quästuren aufgrund einer sehr rigiden Interpretation des Staatsrates eine restriktivere Auslegung des Gesetzes an den Tag gelegt und sich geweigert, auch jenen Personen den Waffenpass zu verlängern, die ihre Strafe längst abgebüßt hatten und damit als rehabilitiert gelten. Die strengere Handhabe wird auf die zunehmenden Straftaten mit Waffengewalt und auf die Terrorgefahr zurückgeführt.
Laut dem SVP-Senator sind italienweit Tausende Waffenbesitzer von der strengeren Handhabe seitens der für die Ausstellung des Waffenpasses zuständigen Behörde bei der Quästur betroffen. Die Behörde beruft sich unter anderem auf Urteile des Staatsrates sowie auf verschiedene Rundschreiben des Innenministeriums, das letzte vom August 2016, aus denen hervorgeht, dass die Verweigerung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Passes bei vorbestraften Waffenbesitzer gesetzeskonform und verpflichtend sei.
Hans Berger hat sich diesbezüglich bereits mit Innenminister Marco Minniti und Polizeichef Franco Gabrielli in Verbindung gesetzt. Der Senator brachte in den Gesprächen die Sorgen des Südtiroler und des Trentiner Jägerverbandes vor, wo eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern seit der restriktiven Auslegung der Behörden vor großen Schwierigkeiten stehen. Berger teilt die Kritik der Jäger, wonach der kategorische Ausschluss von Personen, die ihre Strafe schon vor Jahrzehnten abgesessen oder abgegolten haben, gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoße.
Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Senatoren diese – wie Berger sagt – „restriktive Interpretation“ der Behörden aus dem Weg räumen. Im neuen Gesetz soll festgehalten werden, dass die Ausschlussgründe nicht für Personen gelten, die ihre Strafe abgesessen oder abgegolten haben oder Maßnahmen zur Rehabilitation ergriffen haben und rehabilitiert sind. „Mit dieser Korrektur der Gesetzesbestimmungen wird kein maßgeblicher Eingriff in die Bestimmungen zur öffentlichen Sicherheit vorgenommen“, sagt der SVP-Politiker.
Die Behandlung des Gesetzesentwurfs im Parlament dürfte sich als eher schwierig gestalten, meint Berger. „Die Pazifisten und Jagdgegner haben eine große Lobby, während die Jäger eine nicht geschätzte Gruppe im Parlament sind“, erläutert der Pusterer Politiker. Dabei sei es in Italien seit jeher äußerst schwierig gewesen, einen Waffenpass ausgestellt zu bekommen. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo man die Waffe – salopp gesagt – im Supermarkt kaufen könne, müsse man Italien einwandfrei nachweisen können, dass die Waffe der persönlichen Sicherheit diene oder unabdingbar für die Berufsausübung sei. Auch die Jäger erhielten nur dann einen Waffenpass, wenn sie die Jägerprüfung erfolgreich bestanden hätten und ein sauberes Strafregister haben.
Trotz der zu erwartenden Schwierigkeiten hofft Hans Berger, dass der Gesetzentwurf eine Mehrheit finden wird. „In der Legislative ist es wie beim Marathon: Wenn man nicht den ersten Schritt macht, dann wird man die 42 Kilometer auch nie schaffen“, so der SVP-Senator.
Stellt sich die Frage, ob die Legislaturperiode noch die nötige Zeit für den Weg durch das Zweikammersystem hergibt.
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