Verkorkste Reform?
Der Generalsekretär des Regionalrats bestätigt: Die im Garantiefonds eingefrorenen 175 Millionen Euro hätten nicht ausgereicht, um die Renten der Altmandatare zu finanzieren.
von Matthias Kofler
Der Regionalrat verfügt (Stand Dezember 2015) über ein Finanzvermögen von stolzen 291 Millionen Euro. Davon sind 175 Millionen Euro in einem Garantiefonds geparkt, mit dem die Leibrenten der ehemaligen Abgeordneten finanziert werden. Der Garantiefonds wird teils von Pensplan Centrum (87,5 Millionen Euro), von Intesa Sanpaolo Private Banking (52,5 Millionen Euro) und von Unicredit (35 Millionen Euro) verwaltet.
Der Regionalrat hat in seiner letzten Sitzung ein Gesetz verabschiedet, laut dem der Garantiefonds nun schrittweise aufgelöst und das Vermögen in den Haushalt der Region eingegliedert wird. Der Grund: Das Geld hätte nicht ausgereicht, um auch in Zukunft die Leibrenten der Altmandatare zu finanzieren. Und dies trotz zweier Renten-Reformen binnen weniger Jahre (die Thaler-Reform von 2012 und die Rossi-Kompatscher-Reform von 2014).
Dies bestätigte Stefan Untersulzner, Generalsekretär des Regionalrats, gegenüber den Mitgliedern der 2. Gesetzgebungskommission.
Der Garantiefonds wurde im Jahr 1995 vom Regionalrat errichtet. Der Generalsekretär verwies darauf, dass die Region dem Regionalrat periodisch Geldmittel zugewiesen hat, die zurückgelegt und verwaltet worden sind, um langfristig die Finanzierung der Leibrenten zu gewährleisten.
Untersulzner erklärte, dass diese außerhalb des öffentlichen Haushalts liegende Gebarung mit der erfolgten Harmonisierung der öffentlichen Haushalte schwer vereinbar ist und dass zudem zur Kenntnis genommen werden muss, dass der Garantiefonds angesichts der Entwicklung auf den Finanzmärkten „nur schwerlich ausreichen wird, um die Leibrenten bis zum natürlichen Ablauf derselben zu finanzieren“. Bis dato seien zwar keine Verluste zu verbuchen, die erzielten Erträge seien aber beachtlich gesunken.
Stefan Untersulzner unterstrich, dass im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Regionalrat und der Region die Möglichkeit gefunden worden ist, genannte Gelder im Ausmaß von 175 Millionen Euro zu desinvestieren und periodisch in den Haushalt der Region zurückzuführen. Die Region – so der Generalsekretär weiter – habe sich ihrerseits verpflichtet, dem Regionalrat auf der Grundlage der bestehenden Gesetzesbestimmungen sämtliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die er zur Aufrechterhaltung seiner Funktionsfähigkeit braucht, einschließlich jene für die Aufwandsentschädigungen, die Leibrenten und die anderen zu tätigenden Ausgaben.
Der Bedarf an Geldmitteln soll Jahr für Jahr erhoben und sodann der Region mitgeteilt werden.
Die Altmandatare brauchen sich also nicht zu fürchten, plötzlich ohne Rente über die Runden kommen zu müssen.
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