Verdächtige Einstiche
Die genaue Todesursache des 40-jährigen Mannes, der am Freitag in einer Wohnung in der Bozner St-Virgil-Straße verstarb, konnte bei der Autopsie nicht geklärt werden.
von Thomas Vikoler
Der Eingang zur Wohnung in der St-Virgil-Straße in Bozen ist seit dem Wochenende versiegelt. Wegen des Toten, der am Freitagabend von Inhaber des Appartements, einem Arzt des Bozner Spitals, im Bett liegend gefunden wurde.
Es handelt sich um einen 40-jährigen Bozner, der beim Arzt für einige Tage übernachtete.
Am Mittwoch obduzierte der Pathologe Guido Mazzoleni im Bozner Spital die Leiche, denn die Staatsanwaltschaft will die genaue Todesursache feststellen lassen. Wegen eines hypothetischen Mordverdachts.
Doch Mazzoleni wurde diesbezüglich nicht fündig: Er stieß bei der Autopsie auf keinerlei Anzeichen von gewaltsamer Fremdeinwirkung, einzig auffallend sind einige Einstiche am Körper des Toten.
Dass der Bozner eines natürlichen Todes gestorben ist, konnte der Pathologe jedenfalls nicht zweifelsfrei feststellen. Denn nun folgt der zweite Teil der Autopsie, die toxikologische Untersuchung.
Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird der Mageninhalt des Verstorbenen genauer auf Spuren einer Vergiftung untersucht.
Das übliche Procedere.
An der Obduktion gestern im Bozner Spital hat auch ein Sachverständiger teilgenommen, den der Anwalt Domenico Laratta beauftragt hat. Laratta ist der Verteidiger des Arztes, der den Toten am Freitag gegen 18.00 Uhr angetroffen hatte.
Gegen den Arzt laufen formell Ermittlungen zum Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. „Ein obligater Schritt der Staatsanwaltschaft, um die Teilnahme meines Mandanten an der Obduktion zu ermöglichen. Es gibt derzeit aber keine konkreten Hinweise, dass es eine unterlassene Hilfeleistung gegeben hat“, erläutert Anwalt Laratta.
Der Arzt habe zudem keinen Anlass gehabt, seinem Gast nicht zur Hilfe zu kommen.
Ein vorläufiges Ergebnis der Obduktion scheint den Gastgeber jedenfalls zu entlasten: Der Todeszeitpunkt. Laut Mazzoleni dürfte der 40-jährige Bozner bereits während der Nacht auf Freitag verstorben sein.
Stimmt das, dann lässt sich die Abfolge der Ereignisse – aus der Sicht des Arztes – so rekonstruieren:
Der Gast hat am Donnerstagabend lange ferngesehen, als sich der Arzt am Freitagmorgen auf den Weg zur Arbeit machte, schlief er. „Mein Mandant wollte ihn nicht wecken. Es bestand zudem kein Anlass festzustellen, ob der Mann lebte oder tot war“, sagt Anwalt Laratta.
Als der Arzt gegen 18.00 Uhr von seiner Arbeit zurückkehrte, musste er feststellen, dass sein Gast nicht mehr lebte.
Die Wohnung in der St.-Virgil-Straße in Bozen bleibt bis auf weiteres unter Beschlagnahme. Bis zur Vorlage des definitiven Obduktionsberichts wird sich in dieser Ermittlung zu einem eher unwahrscheinlichen Mordfall nicht viel tun.
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