150.000 Voucher
Über 150.000 Meldungen zur Beschäftigung mit Wertgutscheinen sind seit Beginn der Meldepflicht vor vier Monaten im Arbeitsinspektorat des Landes eingegangen.
Bekanntlich müssen Betriebe und Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Wertgutschein – dem sogenannten Voucher – beschäftigen, vor Arbeitsbeginn die wichtigsten Daten mittels E-Mail mitteilen. In diesen vier Monaten sind in rund 5.500 Betrieben 13.000 Personen mit Voucher beschäftigt worden.
Die Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt hat die Meldungen etwas genauer unter die Lupe genommen und einige interessante Fragen beleuchtet: Während der sechseinhalb Wochen der Advent- und Weihnachtszeit (24. November 2016 bis 8. Jänner 2017) wurden mehr als die Hälfte der gesamten Voucher der ersten vier Monate eingesetzt. Die Weihnachtsmärkte erreichen dabei einen Anteil von 17 Prozent. Ihr Anteil am Handel während dieser Zeit beläuft sich auf etwas mehr als die Hälfte. Insgesamt gesehen erreicht das Gastgewerbe mit rund 40 Prozent den höchsten Wert. Erwähnenswert sind auch die Skischulen und –verleihe sowie die Aufstiegsanlagen mit rund sechs Prozent.
„Ein Nutzungsbereich der Voucherbeschäftigung sind große Sportevents“, erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn. „In die Weihnachtszeit fallen da die FIS-Weltcuprennen in Gröden und Alta Badia ins Gewicht sowie gleich anschließend der Biathlon Weltcup in Antholz (19. bis 22. Jänner), bei dem beispielweise 1000 freiwillige Helfer rund 8000 Stunden mit Voucher beschäftigt wurden“, weiß der Abteilungsdirektor.
Zu Sylvester wurde mit knapp 11.000 Stunden an einem einzigen Tag ein Rekordwert erreicht. Durchschnittlich wurde in der Advent- und Weihnachtszeit 6000 bis 7000 Stunden täglich mit Voucher gearbeitet. Mit Ende der Weihnachtszeit hat sich die Anzahl der gearbeiteten Stunden halbiert und beträgt nur mehr rund 3000 Stunden täglich.
Vom 24. November bis 8. Jänner haben im Schnitt pro Tag 1470 Personen in dieser prekären Beschäftigungsform gearbeitet, außerhalb dieser Zeit waren es hingegen 935 und damit deutlich weniger.
Bilanz über vier Monate Meldepflicht für Voucherbeschäftigung wird in der jüngsten Ausgabe des Informationsblattes der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle gezogen. „Arbeitsmarkt News“ geht auch der Frage nach, in wieweit Voucher als Ersatz anderer Arbeitsverträge, als verlängerte Probezeit dienen oder unabhängig von anderen Arbeitsverträgen zum Einsatz kommen. Auch wird aufgezeigt, dass das Thema „Voucher“ sehr vielschichtig ist und völlig unterschiedliche Ereignisse oder Situationen unter diese Form der Beschäftigung fallen.
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