Tödlicher Holzschwamm
Der Absturz der Aussichtskanzel in Weißenbach, bei dem am 12. Juni eine Frau verstarb, ist laut einem Gutachten von einem Holzpilz an den Stützen verursacht worden.
Von Thomas Vikoler
Das Rätsel, mit dem sich der Trentiner Ingenieur Andrea Eccher ein knappes halbes Jahr lang beschäftigte, ist gelöst.
Jedenfalls aus seiner Sicht.
Eccher hat der Staatsanwaltschaft Bozen nun das lang erwartete Gutachten zu einem tragischen Unglück am 12. Juni 2016 in Weißenbach im Ahrntal zukommen lassen.
Dessen Hauptaussage:
Der Absturz der Aussichtskanzel, der der 53-jährigen Kindergarten-Köchin Maria Kirchler das Leben kostete, ist von einem Holzpilz an den tragenden Teilen der Konstruktion verursacht worden.
Das hatte Gutachter Eccher bereits in einem Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft vermutet, wie die TAGESZEITUNG am 25. Jänner berichtete: Ein Pilz (Serpula himantiodes, auch Wilder Hausschwamm genannt) hat demnach über an den Planken der Kanzel genagt.
Bis sie am 12. Juni dem Gewicht von Maria Kirchler und einem Begleiter (der sich beim Absturz retten konnte) nachgab.
Die Schuldfrage scheint geklärt – zumindest auf den ersten Blick.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bekanntlich gegen drei Personen – zwei Vertretern des Tourissmusvereins Luttach und dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bauwerk stand – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Sie hätten nicht alles unternommen, die Sicherheit der Kanzel zu garantieren.
Die nunmehrige definitive Pilz-Diagnose entlastet die drei Tatverdächtigen zweifellos. Auch deshalb, weil Wegmacher rund zwei Wochen vor dem tragischen Absturz eine Inspektion an der Aussichtsplattform oberhalb von Weißenbach durchgeführt haben. Sie hatten den Spazierweg Nr. 5, auch Kräuterweg genannt, für die bevorstehende Sommersaison hergerichtet.
Die Wegmacher erklärten gegenüber den Carabinieri, an der Kanzel keinerlei Anzeichen von Materialermüdung festgestellt zu haben. Jedenfalls keine sichtbare.
Doch um genau diese Frage geht es im weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese sucht nach Hinweisen, ob der Pilzbefall an den tragenden Teilen bei einer aufmerksameren Wartung nicht doch hätten erkannt werden.
Eine schwierige, weil sehr hypothetische Frage.
Gutachter Eccher schreibt jedenfalls in seinem Abschlussbericht, der Pilzbefall schwer erkennbar gewesen. Trotz einiger Verfärbungen am Holz. Der ersten Wahrnehmung eines Holzpilzes auf Oberflächen kann jahrelanges Wachstum in Hohlräumen vorangegangen sein.
Nun liegt es also an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob sie nach Abschluss der Ermittlungen eine Einstellung des Verfahrens beantragt oder Anklage erhebt.
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