Konvent ohne Konsens
Der Artikel 19 dominierte die Diskussion im Konvent der 33. Einen Konsens hat man im Autonomiekonvent wie schon oft nicht gefunden.
Der von Senator Francesco Palermo eingebrachte Abänderungsantrag zu Artikel 19 des Autonomiestatuts, der ein Zusatzangebot für eine gemischtsprachige Schule vorsieht, stieß die Diskussion zu Minderheitenschutzinstrumenten und insbesondere zu den Schulmodellen an. Ein kleiner Teil der Konventsmitglieder machte sich für ein liberaleres Schulmodell stark, das ein gemischtsprachiges Zusatzangebot vorsehen sollte, die große Mehrheit wiederum kritisierte eine Aufweichung des Unterrichts in der Muttersprache, da die Rahmenbedingungen in Südtirol dafür nicht gegeben und mögliche Folgen irreversibel seien.
Abzuändern seien die Didaktik, die Inhalte und die Methode beim Spracherwerb der Zweitsprache, nicht der Artikel 19 des Autonomiestatuts. Art. 19 sei der Grundpfeiler für den Schutz der Muttersprache. Positiv wurde das ladinische Bildungssystem erwähnt, welches gut funktioniere, da die ladinische kulturelle Identität gefestigt sei und die Sprachgruppe jenes Modell selbst gewählt habe. Es könne Vorbildcharakter für ganz Südtirol haben. Wie schon in den vorhergehenden Sitzungen klar wurde, hat der Konvent der 33 im Bereich Schule keinen Konsens gefunden.
Proporz und die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, ein Thema das bereits in den Open Space Veranstaltungen des Autonomiekonvents von den Bürgerinnen und Bürgern oft eingebracht wurde, war ebenfalls Teil der Diskussion. Ein Vorschlag war den Proporz flexibler zu gestalten und in gewissen Bereichen auszusetzen und das Leistungsprinzip im Arbeitsmarkt in den Vordergrund zu stellen. Gegenteilig wurde festgehalten, dass die Regelungen zum Proporz nicht angerührt werden sollten, da der Proporz kein geeignetes Experimentierfeld sei und er sich in der Vergangenheit als Konfliktlösungsmechanismus bewährt habe. In Bezug auf die Ladiner sei im Proporz noch Aufholbedarf, da viele Stellen nicht für die ladinische Bevölkerung zugänglich sind. Ein weiterer Vorschlag war, den Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung freizustellen. Das derzeitige System der Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung bzw. ihres Abruf sei zu überdenken.
Die Ansässigkeitsklausel sollte unbedingt beibehalten werden, wobei der Vorschlag gemacht wurde, diese auf ein Jahr zu reduzieren. Bei diesen Punkten wurde in der Sitzung kein Konsens gefunden. Folglich werden im Bereich Minderheitenschutz unterschiedliche Dokumente verfasst und mit den Ergebnissen an den Südtiroler Landtag gesandt.
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