„Eine Einmischung“
Der Leichtathletikverband IAAF stellt sich mit einem 28-seitigen Einspruch gegen die Überführung von Alex Schwazers Urinprobe nach Italien.
von Thomas Vikoler
Eine potentielle geschädigte Partei, die sich gegen eine gerichtliche Aufklärung eines Manipulationsverdachts stellt. Das klingt paradox, ist im Beweissicherungsverfahren zum zweiten Dopingfall Alex Schwazer derzeit aber das bestimmende Thema: Der internationale Leichtathletikverband IAAF hat Einspruch gegen die Überführung von Schwazers Urinprobe vom Kölner Labor für Biochemie an das RIS-Labor in Parma eingelegt.
Damit verzögert sich der ursprünglich für Mitte Jänner geplante Transport zusätzlich – falls er überhaupt stattfindet.
Die deutschen IAAF-Anwälte stellen sich gegen das Rechtshilfeansuchen, das Richter Walter Pelino Ende Jänner an die deutschen Behörden gerichtet hatte. Dies nach der Weigerung des Kölner Labors für Biochemie, die im Herbst beschlagnahmte Urinprobe herauszugeben.
Die Hauptbegründung des 28 Seiten umfassenden Einspruchs: Die Übergabe von Schwazers Urin an ein ausländisches Gericht stelle eine „Einmischung in die Sportgerichtsbarkeit“ dar, die durch internationale Abkommen geschützt sei.
Eine eher abenteuerliche Behauptung, denn das würde bedeuten, dass Beweismittel in der Obhut der IAAF bzw. der Antidoping-Agentur WADA für die staatliche Strafverfolgung grundsätzlich ein Tabu wären. Was natürlich absurd ist.
Auf jedem Fall muss sich nun ein deutsches Gericht – das Oberlandesgericht Köln – mit dem IAAF-Einspruch gegen die „Auslieferung“ befassen. Einen Termin für die Verhandlung gibt es bisher nicht.
Der Leichtathletikverband stellt sich insbesondere gegen den Umstand, dass die Dopingprobe im RIS-Labor, also außerhalb der sportgerichtlichen Sphäre, untersucht werden soll. Er fordert, dass das Bozner Beweissicherungsverfahren entweder an seinem derzeitigen Aufbewahrungsort in Köln oder im WADA-Labor in Rom durchgeführt wird.
Das klingt sehr nach Obstruktion und nährt den Verdacht, dass die IAAF nicht wirklich an der Aufklärung des Manipulationsverdachts zur positiven Dopingprobe interessiert ist. Oder etwas zu verbergen hat.
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