„Vorsorgliche Maßnahme“
Der Südtiroler Landtag wird den staatlichen Haushaltsvoranschlag vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten, weil er autonome Zuständigkeiten verletze.
Der Landtag ist am Dienstag zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten. Einziger Tagesordnungspunkt war die fristgerechte Ratifizierung des Beschlusses der Landesregierung, Bestimmungen im staatlichen Haushaltsvoranschlag für 2017 anzufechten.
Die Landesregierung sieht in den Bestimmungen eine Verletzung von Landeszuständigkeiten und will sie vor dem Verfassungsgericht anfechten. Genannte Bestimmungen sehen zum einen eine Beteiligung der autonomen Provinzen an der Finanzierung des staatlichen Gesundheitssystems vor – obwohl das Gesundheitswesen hierzulande gänzlich durch den Landeshaushalt finanziert wird – sowie einen staatlichen Sanktionsmechanismus für Gemeinden mit Haushaltsdefizit oder Überschuss, was wiederum die Zuständigkeit der autonomen Provinzen für die Lokalfinanzen verletzt.
Es handle sich bei der Anfechtung um eine vorsorgliche Maßnahme, erklärte LH Arno Kompatscher.
Das Staatsgesetz nehme zwar auf das Finanzabkommen Bezug, sei aber widersprüchlich. Man habe in Rom eine Auslegung im Sinne der Autonomie zugesagt, aber Vertrauen sei gut, Kontrolle besser. Der Sanktionsmechanismus sei inhaltlich in Ordnung, aber in Südtirol sei das Land für die Lokalfinanzen zuständig. Rom habe angekündigt, dies auch im Gesetz demnächst richtig zu stellen, aber bis dahin würde die Anfechtungsfrist verfallen.
Der Landtag stimmte der Anfechtung mit 25 Ja bei 3 Enthaltungen zu.
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