Gepfändete Beamte
Rund 120 öffentlichen Bediensteten in Südtirol wird derzeit das Gehalt gepfändet. Aus Gründen der Privacy werden die Begünstigten nicht auf dem Lohnstreifen angeführt.
Öffentlich Bediensteten kann bekanntlich bis zu einem Fünftel des Gehaltes gepfändet werden. Auf dem Lohnstreifen sind die Begünstigten nicht ersichtlich.
Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, informierte sich über die Ist-Situation.
Das Ergebnis:
Beim Landespersonal waren im Jahr 2016 64 Bedienstete von Gehaltspfändungen betroffen. Im selben Jahr scheinen 53 Personen im Sanitätsbetrieb sowie 14 Personen an Schulen bei den Pfändungen auf.
„Aus Gründen des Datenschutzes werden die Pfändungen und die Begünstigten nicht auf dem Lohnstreifen angeführt“, zitiert Pius Leitner aus der Antwort von Landesrätin Waltraud Deeg und weist auf die entsprechende Entscheidung der Datenschutzbehörde.
„Weder im Sinne der Transparenz der öffentlichen Verwaltung noch im Sinne der Betroffenen werden die Begünstigten der Pfändung angeführt. Auschlaggebend sei – laut Auskunft der zuständigen Landesrätin Deeg – allein die Pfändungsakte, über welche die öffentlich Bediensteten mit einem Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher informiert werden“, so Leitner.
„Die ordnungsgemäße Weitergabe der gepfändeten Beträge wird jedoch kontrolliert“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest und zitiert abschließend aus der Antwort auf seine Anfrage:
In der Landesverwaltung kontrolliert dies der Amtsdirektor des zuständigen Gehaltsamtes. Im Sanitätsbetrieb wird die reguläre Überweisung mittels interner Kontrollen überprüft.
Nachdem die Pfändung durch Gerichtsakt festgelegt wurde, würde sich der Begünstigte melden, sollte er/sie die zustehende Zahlung nicht erhalten haben.
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