Doppelte Fernsehgebühr
Der Energieriese Alperia droht Familien wegen der vermeintlich nicht bezahlten RAI-Gebühr mit der Abschaltung des Stroms. Viele Haushalte haben die Abgabe aber bereits getätigt.
von Markus Rufin
In den letzten Tagen dürften viele Steuerzahler verdutzt gewesen sein, als sie ihre Briefkästen öffneten. Mehrere Haushalte erhielten einen rekommandierten Brief des Südtiroler Energieriesen Alperia, in dem auf den ersten Blick mit einer Abschaltung des Stromnetzes gedroht wird, sofern man nicht die Fernsehsteuer bezahle. Viele dieser Haushalte haben die Abgabe aber schon mit dem F24-Einzahlungsschein getätigt.
Zur Erinnerung: Im Oktober 2016 sorgte die Nachricht für Aufregung, dass die Fernsehsteuer in Zukunft über die Stromrechnung bezahlt wird. Familien, die über 3 kW Strom verbrauchen, mussten die Summe über das Steuermodell F24 einzahlen. Jetzt wird diesen Familien vorgehalten, sie hätten die Fernsehsteuer noch gar nicht bezahlt. Aber darf Alperia überhaupt Mahnbriefe für die Fernsehsteuer ausstellen?
Die Verbraucherzentrale Südtirol versucht, diese Angelegenheit zu klären. Gunde Bauhofer, Beraterin bei der VZS, erklärt im Gespräch mit der TAGESZEITUNG: „Wir sind gerade dabei, den Fall bei der Agentur für Einnahmen zu prüfen, warten derzeit aber auf eine Antwort. Wir hoffen, dass wir den Bürgern so schnell wie möglich Bescheid geben können.“
Wie soll sich ein Kunde verhalten, wenn er eine Mahnung von Alperia bekommen hat? Bauhofer verweist auf die Homepage der Agentur für Einnahmen und ergänzt, dass es „grundsätzlich legitim ist, die Fernsehsteuer nicht nochmal zu zahlen, sofern sie bereits bezahlt wurde.“ Außerdem versichert die VZS-Beraterin, dass es unmöglich sei, dass es zur Abschaltung des Stromnetzes kommt, wenn die Fernsehsteuer nicht bezahlt wurde.
Das garantiert auch der Energiekonzern selbst. Die Verantwortliche des Retail & Customer Service von „Alperia“, Francesca Scipione, bestätigt: „Es ist nicht vorgesehen, einem Kunden nur wegen einer unbezahlten Fernsehsteuer den Strom zu entziehen. Wir dürfen lediglich eine Erinnerung zuschicken.“
Das steht auch so in den Briefen, die die Steuerzahler vor kurzem erhielten. Zwar wird zu Beginn des Schreibens damit gedroht, dass „nach Verstreichen von 3 Werktagen […] ohne weitere Vorankündigung […] die Einstellung der Lieferung“ erfolgt, weil „bis heute die Zahlung der auf der Rückseite angeführten Rechnung nicht aufscheint.“ Ein paar Sätze später aber heißt es, dass die Fernsehgebühr davon nicht betroffen ist. In diesem Fall würde die Agentur für Einnahmen sich mit dem Fall beschäftigen und evtl. Geldstrafen verhängen, „außer der Kunde hat bereits den Beitrag mittels Vordruck F24 überwiesen.“ Im Brief wird darauf nicht weiter eingegangen. In anderen Worten: Bei dem Brief, der eindeutig als „Mahnung“ gekennzeichnet ist, handle es sich lediglich um eine unverbindliche Erinnerung. Scipione betont: „Wenn die Fernsehsteuer mit dem F24 Einzahlungsschein gedeckt wurde, kann man den erhaltenen Brief auch wegwerfen und ihn unbeachtet lassen.“
Laut Alperia kann es aber auch vorkommen, dass die Fernsehsteuer – trotz korrekter Einzahlung über F24 – auf der Rechnung eines Haushaltes, in Form eines Dauerauftrages, steht. In diesem Fall muss der Kunde den Zahlungsauftrag auf der Bank kündigen, ansonsten zahlt er den Rundfunkbeitrag zweimal. Wie soll der Südtiroler Steuerzahler also nun reagieren?
Wichtig ist es auf jeden Fall, erhaltene Rechnungen noch einmal zu kontrollieren. Jene Bürger, die einen Brief von Alperia erhalten haben, sollen auf eine offizielle Mitteilung der VZS warten und noch nicht zahlen, auch wenn eine Frist angegeben ist. Die Pannenserie rund um die holprige Einführung der Fernsehgebühr ist damit um eine Episode reicher.
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