Die Begünstigung
Auch im Jahr 2017 ist es möglich, die Hälfte der bezahlten Mehrwertsteuer beim Kauf einer Wohnung von Baufirmen der Energieklassen A oder B von der Steuer abzuziehen.
Auch im Jahr 2017 ist es möglich, die Hälfte der bezahlten Mehrwertsteuer beim Kauf einer Wohnung von Baufirmen der Energieklassen A oder B von der Steuer abzuziehen.
Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 die Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abegeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.
Demnach ist es auch 2017 möglich, die Hälfte der bezahlten Mehrwertsteuer auf allen Rechnungen, die den Kauf direkt von der Baufirma (oder auch den Bau mit Werkverträgen auf eigenem Grund) einer Wohnung der Ernergieklasse A oder B betreffen, von der eigenen Steuerschuld abzuziehen, und zwar – wie üblich – in 10 gleichen Jahresraten.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.