Wohnung? Nein danke!
Ein Fünftel der Gesuchsteller lehnen die zugewiesene WOBI-Wohnung ab. Die Zahlen und die Hintergründe.
Es kommt immer wieder vor, dass zugeteilte Wohnungen des Wohnbauinstitutes von den Antragsstellern abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann unterschiedlichste Beweggründe haben oder mit äußeren Faktoren zusammenhängen.
„Wird eine zugteilte WOBI-Wohnung durch den Antragsteller abgelehnt, so darf erst in acht Jahren erneut angesucht werden“, erinnert der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas.
So wurden im Zeitraum der Jahre 2013-2015 zwischen 20 und 23 Prozent der zugeteilten Wohnungen von den Antragstellern abgelehnt. Dies geht aus der Beantwortung einer Landtagsanfrage hervor. Als Gründes eien fehlende Balkone oder die mangelnde Zimmeranzahl genannt worden . Hinzu komme, dass sich ältere Menschen keinen Umzug mehr zumuten. heißt es in der Antwort.
„Angesichts der akuten Wohnungsnot in Südtirol und der derzeit herrschenden Debatte rund ums leistbare Wohnen sollten die vorgelegten Daten zu denken geben. Es gibt zahlreiche Personen im Land, die dringend eine WOBI-Wohnung benötigen würden und seit Jahren darauf warten. Die hohe Ablehnungsquote ist ein eindeutiger Missstand, der behoben werden muss“, sagt Blaas.
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