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Brutaler Schläger

gewalt faustschlag faustAm Landesgericht Bozen verhängt Richter Carlo Busato die exemplarische Haftstrafe von fünf Jahren gegen einen Brixner, der einem Mann den Kiefer zerschmetterte.

Von Thomas Vikoler

Artan Sokola als polizeibekannt zu beschreiben, ist beinahe eine Untertreibung. Der 35-jährige Brixner hat einige Vorstrafen, er wurde u.a. für einen Unfall im alkoholisierten Zustand, für Drogenhandel vor dem Brixner Bahnhof erwischt und verhaftet.

Nun kommt auf ihn ein neuerlicher Gefängnisaufenthalt zu.

Einzelrichter Carlo Busato hat Sokola am Mittwoch in Abwesenheit zu einer exemplarischen Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Es geht in diesem Strafverfahren um eine Schlägerei, die sich am 7. September 2013 vor der Bar Cusanus in Brixen ereignete. Drei Männer waren aneinandergeraten, aus welchem Grund ist nicht bekannt. Auf jedem Fall rief jemand die Carabinieri, die auch prompt eintrafen.

Die Ordnungshüter wurden direkte Zeugen, wie Artan Sokola zuschlug. Laut Anklageschrift setzte er den letzten Faustschlag gegen sein Opfer vor den Augen der Carabinieri.

Eine Attacke mit schweren gesundheitlichen Folgen: A.C., dem Opfer, wurden vier Zähne (Nr. 31,32,41 und 42) ausgeschlagen, er erlitt zudem eine dauerhafte Schädigung am Kiefer.

Für Richter Busato ein erschwerender Umstand ebenso wie die Vorstrafen Sokolas: Er war in den fünf Jahren zuvor bereits – neben anderer Delikte – wegen erschwerter Körperverletzung verurteilt worden. Der 35-jährige Brixner wurde von Richter Busato dazu verurteilt, A.C. 2000 Euro Schadensersatz, 3.000 Euro für künftige medizinische Behandlungen und die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

Die Strafe für den zweiten Angeklagten zu dieser brutalen Schlägerei, F.E., viel vergleichsweise niedrig aus. Der Brixner ist zwar ebenfalls vorbestraft, seine Rolle bei der Attacke gegen A.C. wurde aber als geringer eingestuft. Das Strafmaß: Zwei Jahre Haft.

Beide Verurteilten, die von einem Pflichtanwalt verteidigt wurden, werden aller Voraussicht nach Berufung gegen den Schuldspruch einreichen. Denn sobald er in Rechtskraft erwächst, müssen sie ins Gefängnis.

 

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