Kleines Kollegium

Rendering des Technologieparks
Aufsichtsräte von Landes-Körperschaften dürfen künftig aus nur einer Person bestehen. Das Ziel: Kosteneinsparung.
(ar) Derzeit gilt für Gesellschaften und Agenturen des Landes die verbindliche Regelung, dass Aufsichtsorgane und Revisorenkollegien aus drei Personen bestehen müssen. Künftig wird dieser Beschluss um ein „in der Regel“ ergänzt – eine Änderung, die eine Reduzierung der Aufsichtsräte ermöglichen soll. „Uns geht es um Kostenersparnis“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, „gerade bei kleineren Gesellschaften macht es wenig Sinn, drei Personen zu verpflichten.
Kolosse wie Alperia wären von der vorliegenden Änderung selbstredend nicht betroffen, beim Land denkt man eher an kleinere Organisationen wie die „Business Location Südtirol“. Derzeit arbeiten in der von der IDM-Zusammenlegung betroffenen Standortförderungs-Agentur noch vier Mitarbeiter am Abschluss des Projekts Technologiepark. Mit Peter Gliera, Stefan Aichner und Bruna Micheletto sitzen derzeit fast ebensoviele Personen im Aufsichtsrat.
„Da kommen wir auch mit weniger aus“, so Kompatscher.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.