„Keine Schockstarre“
Landesrat Richard Theiner steht weiter hinter dem Vorhaben, Landschaftsschutz und Raumplanung in einem Gesetz neu zu regeln.
Die vom Bauernbund geäußerten Bedenken, das Gesetz „Raum und Landschaft“ könne den Landschaftsschutz gefährden, sind für Landesrat Theiner nicht neu.
Im Gegenteil: „Wir wissen, dass ein neues Landesgesetz in Rom angefochten werden kann, aber eine Anfechtung ist auch beim bestehenden Landesgesetz möglich. Und unser 40 Jahre altes Landschaftsschutzgesetz muss angepasst werden“, erklärt der Landesrat mit Verweis auf neue staatliche Regelungen. „An diesem Maßstab wird auch unser Landschaftsschutzgesetz gemessen: Nichts tun, ist also keine Option.“
Schon seit Monaten klärt deshalb Landesrat Theiner die Regelungen des Gesetzentwurfs „Raum und Landschaft“ mit den Ministerien in Rom ab. „Damit sichern wir uns dahingehend ab, dass unsere Vorschläge auch von staatlicher Seite die erforderliche Zustimmung erhalten.“
Zugleich betont Theiner, dass die geänderten Rahmenbedingungen auf europäischer und staatlicher Ebene eine Novellierung des Raumordnungs- und Landschaftsschutzgesetzes notwendig machten. „Wenn wir es nicht tun, verschlafen wir wichtige Entwicklungen, die allesamt in Richtung Entbürokratisierung, Vereinfachung und Transparenz gehen und die daher den Bürgern zugutekommen.“
Die Zusammenlegung der beiden Gesetze habe einfache Gründe, erklärt Landesrat Theiner: „Raumplanung und Landschaftsschutz sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille. Ansonsten haben wir weiterhin getrennte Prozeduren und Genehmigungsverfahren.“ Dabei sei nur eine integrierte Planung eine starke Planung.
Schon allein die Veränderungen der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen brächten es mit sich, dass nichts so bleiben kann, wie es ist. „Falsch wäre es deshalb, wenn wir aus Angst vor Anfechtungen in Schockstarre verfallen“, sagt Theiner und betont: „Für inhaltliche Änderungswünsche sind wir stets gesprächsbereit, wie wir auch in den vergangenen Monaten gezeigt haben.“
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