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„Wollen sich bereichern“

 

10euro renzler

Der SVP-Abgeordnete Helmuth Renzler warnt: Die Einführung der Bürgermeisterrente sei rechtlich nicht möglich. Und: „Die Gemeindenchefs vergleichen Äpfel mit Birnen.“

Tageszeitung: Herr Renzler, die Bürgermeister fordern eine Rente nach dem Vorbild der Landtagsabgeordneten. Sie aber sind skeptisch?

Helmuth Renzler: Wir müssen die Debatte um eine Bürgermeisterrente vom Gesichtspunkt der Sozialbestimmungen betrachten. Demnach ist es so, dass Angestellte für ihre politische Tätigkeit in der Gemeinde freigestellt werden. Der Arbeitgeber zahlt für den Angestellten zwar weiter die Sozialbeiträge in die Rentenversicherungsanstalt ein, bekommt aber von der Gemeinde den Betrag für die Zeit zurückerstattet, in welcher der Angestellte aufgrund seiner politischen Tätigkeit nicht arbeiten konnte. So sieht es das Staatsgesetz vor. Und von diesen Bestimmungen kann man nicht so einfach abweichen.

Was wollen Sie damit sagen?

Nehmen wir an, Sie als Angestellter der TAGESZEITUNG übernehmen die Aufgabe eines Gemeindereferenten. Wenn Sie um 11:00 Uhr den Arbeitsplatz verlassen, um für zwei Stunden als Assessor tätig zu sein, dann sagt sich die TAGESZEITUNG: Ich zahle für meinen Angestellten die gesamten Sozialbeiträge ein, will aber für die zwei Stunden, in denen er nicht da war, den Betrag zurückbekommen. Das ist kein Privileg für den Angestellten, weil er so ja nichts dazuverdient. Das Problem besteht darin, dass es sich um keinen Fixbetrag handelt, sondern um einen Prozentanteil am Grundgehalt. Je höher das Gehalt, desto mehr muss die Gemeinde an den Arbeitgeber zurückbezahlen. Jetzt sagen sich aber die Selbstständigen und Bauern unter den Bürgermeistern: Während die Gemeinde für die Sozialbeiträge der Angestellten durchschnittlich 30.000 Euro im Jahr an den Arbeitgeber zurückbezahlen muss, bekommen die Freiberufler und Bauern nur den Minimalbetrag von 3.500 Euro im Jahr von der Gemeinde rückerstattet, mit denen dann deren Pensionsansprüche gedeckt werden.

Die Bürgermeister erachten das als Ungerechtigkeit. Zu recht?

Nein! Es stimmt zwar, dass der Bankdirektor die Gemeinde 30.000 Euro im Jahr kostet, der Bauer oder der Handwerker hingegen nur 3.500 Euro. Der Bankdirektor verdient deshalb aber nicht mehr wie die anderen. Wenn die Bürgermeister jetzt hergehen und sagen: Alle sollen 30.000 Euro bekommen, dann halte ich das für problematisch. Es fehlen dafür die gesetzlichen Bedingungen. Die 30.000 Euro sind nur ein Ausgleich für die Zeit, in welcher der Angestellte beruflich ausfällt. Es ist sozusagen ein Schadensersatz für den Arbeitgeber und garantiert, dass jeder Angestellte Politik machen kann.

Die Einführung einer Bürgermeisterrente ist also aus rechtlicher Sicht nicht möglich?

Man müsste dafür etwas ganz Neues erfinden. Statt einer öffentlichen Rente könnte man eine Zusatzrente für die Bürgermeister einführen. Diese Zusatzrente müsste aber komplett von den Sozialbestimmungen abgekoppelt werden. Das Problem: Die Gemeinde müsste begründen, warum sie im eigenen Haushalt Geld für diesen Zusatzrentenfonds bereitstellt, ohne die Angestellten zu diskriminieren. Denn nehmen wir an, die Gemeinde zahlt für jeden Bürgermeister 1.000 Euro in einen Zusatzrentenfonds ein. Wenn von diesem Betrag dann der Pflichtrentenbeitrag abgezogen wird, dann hätte der Bauer ein Privileg: Ihm würde in den Fonds mehr Geld eingezahlt als dem Angestellten. Die Gemeinde hätte große Schwierigkeiten zu begründen, warum sie Geld herschenkt.

Assessor Sepp Noggler sagt, er wolle sich darum bemühen, eine Rentenabsicherung für alle Bürgermeister einzuführen. Ist er auf dem Holzweg?

Ich verstehe die Wünsche der Bürgermeister nach einer sozialen Absicherung. Ich glaube nur, dass es unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen sehr schwierig ist, eine Lösung zu finden. Man darf das Grundsatzrecht des Angestellten, Politik machen zu können, nicht aufs Spiel setzen. Die Bürgermeister dürfen diesen Rechtsanspruch nicht mit einem Geldbetrag gleichsetzen. So wie die Diskussion im Moment geführt wird, sieht es aus, als wollten sich die Bürgermeister nur bereichern. Ich habe lange überlegt, was für eine Lösung umsetzbar wäre – aber ich habe keine gefunden. Und der Gemeindenverband tut sich gleich schwer, denn die Forderung nach einer Bürgermeisterrente gibt es ja schon lange.

Der Gemeindenverband will sich bei den Bürgeremeitsterpensionen an den Renten der Landtagsabgeordneten orientieren …

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Wir Abgeordneten arbeiten Vollzeit. Das ist bei den meisten Bürgermeistern nicht der Fall: Viele führen nebenher noch einen Hof oder einen Gastbetrieb. Bei uns ist eine Nebentätigkeit gesetzlich verboten. Ich glaube auch, dass jetzt kein geschickter Zeitpunkt wäre, eine Bürgermeisterrente einzuführen. Die Bürger würden das nicht nachvollziehen und darin ein weiteres Politikerprivileg sehen. Es wäre gescheiter zu schauen, dass die Löhne der Arbeiter steigen und sich damit deren Lebensbedingungen verbessern. Erst danach sollte man nach einer angemessenen Lösung für die Lokalpolitiker suchen.

Der Lüsener Bürgermeister Josef Fischnaller sagte, Sie, Herr Renzler, sollten nicht jammern. Das Rentensystem im Landtag sei fair, weil alle Abgeordneten den Steuerzahler gleich viel kosten …

Da macht es sich der gute Fischnaller aber zu einfach. Fakt ist: Ich als Angestellter zahle meine Rentenbeiträge selber ein. Das ist bei den Bürgermeistern nicht der Fall. Nach fünf Jahren im Landtag fällt meine Rente um 500 Euro brutto im Monat niedriger aus, als wenn ich bei der INPS geblieben wäre. Ich wäre für eine Abschaffung des Rentensystems im Landtag.

Interview: Matthias Kofler

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