Der umgefallene Schrank
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof bitte vier leitende Landesbeamte zur Kasse. Diesmal geht es um nicht gemeldete Schadenersatzzahlungen für Landesbauten.
Von Thomas Vikoler
Der Gang in den Ruhestand bedeutet für öffentliche Beamte freilich nicht, dass sie damit von vermögensrechtlichen Forderungen befreit sind. Im Gegenteil. Es kommt immer häufiger vor, dass pensionierte Beamte mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Das verlängert in gewisser Weise die Beziehung zum ehemaligen Arbeitsplatz.
So wie bei drei ehemaligen Landesbeamten der Abteilung Hochbau: Amtsdirektor Maurizio Patat war 2012 in den Ruhestand getreten, Abteilungsdirektor Josef March und Amtsdirektor Georg Tengler im Jahre 2014.
Nun sehen sich die drei Ex-Beamten mit Schadensersatzforderungen der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof konfrontiert. Für Schadenersatzzahlungen, welche die Landesverwaltung nach Beendigung von Zivilverfahren an Geschädigte zahlen musste. Für Ereignisse auf Baustellen des Landes, die zum Teil zehn Jahre zurückliegen. Es geht um eine Reihe von damit zusammenhängenden Zivilverfahren, die in den letzten Jahren abgeschlossen worden sind.
Die Staatsanwaltschaft fordert von March, Tengler, Patat sowie Rechtsamtsleiterin Renate von Guggenberg die gemeinsame Zahlung von 40.000 Euro bzw. in einem zweiten Fall von March, Patat und von Guggenberg rund 6.000 Euro.
Die 6.000 Euro betreffen einen Arbeitsunfall, der sich auf einer Baustelle auf Schloss Tirol ereignete. Eine Putzfrau wurde von einem umfallenden Schrank verletzt. In einem Schadenersatzverfahren am Landesgericht wurden ihr die 6.000 Euro zugesprochen, die das Land schließlich an sie zahlen musste.
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wirft den Beschuldigten nun konkret vor, die Schadensfälle dem Rechnungshof nicht gemeldet bzw. nicht rechtzeitig gemeldet zu haben. Weil wegen Ablaufs der fünfjährigen Verjährungsfrist kein Verfahren gegen die Verantwortlichen für die Schadensfälle (etwa Bauleiter oder Sicherheitsbeauftragte auf Baustellen) mehr möglich sind, werden nun die Beamten belangt, die keine entsprechende Meldung an den Rechnungshof erstattet haben.
Laut Gesetz gibt es diese Pflicht sehr wohl, Amtsdirektoren müssen den Rechnungshof über etwaige Verantwortlichkeiten in Schadensersatzverfahren informieren. Für das Rechtsamt des Landes gibt es diese Verpflichtung erst seit einem Beschluss aus dem Jahre 2015, weshalb Martin Mairhofer, der Rechtsanwalt von Rechtsamtsleiterin Renate von Guggenberg, jegliche Schadensersatzforderung der Staatsanwaltschaft zurückweist, die sich ausschließlich auf Streitfälle vor 2015 bezieht.
Die Verhandlungen zu den beiden Fällen finden am 23. Februar vor der rechtsprechenden Sektion des Rechnungshofes statt.
Josef March wird vom Anwalt Manfred Natzler, Georg Tengler von Christoph Baur und Giandomenico Pittelli, und Maurizio Patat von Francesco Coran vertreten.
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