„EEVE ist Kommunismus“
Die BürgerUnion schlug am Mittwoch im Landtag die Überarbeitung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögens-Erhebung EEVE vor.
Andreas Pöder hat in einem Beschlussantrag die Überarbeitung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögens-Erhebung EEVE vorgeschlagen.
Der Abgeordnete der BürgerUnion erklärte im Landtag:
„Das Instrument der EEVE muss, nachdem es bereits im Zusammenhang mit den Leistungen im Sozialen und Gesundheitswesen getestet worden ist und auf jene in Wohnbau und Gemeindezuständigkeit ausgedehnt wird, noch weiter verbessert werden.”
Bei der Neuordnung gehe es vor allem um ein neues System der Vermögensbewertung und Bemessungskriterien, die sich an den Prinzipien von Transparenz und Kontrolle ausrichten müssen, um Missbräuche zu verhindern und eine höhere Zielgenauigkeit zu garantieren, so Pöder.
Die derzeitige EEVE sehe einige Abzugsmöglichkeiten nicht vor, etwa die Kosten für Schulmensa oder andere Familienausgaben. Auch die Bewertung des Betriebsvermögens müsse gerechter werden.
Pius Leitner (Freiheitliche) erklärte seine uneingeschränkte Zustimmung zum Antrag. Die derzeitige EEVE sei Kommunismus, sie führe auch dazu, dass Vermögen innerhalb der Familie überschrieben werde, um den Wert zu senken. Es sei eine Bestrafung der Fleißigen und Sparsamen. Die Landesregierung solle die Handbremse ziehen und die Parameter neu definieren. Vor allem solle man die 100.000-Euro-Grenze abschaffen, die den Schwindel anreize.
Elena Artioli (Team Autonomie) kündigte ebenfalls Unterstützung an. Die EEVE funktioniere nicht und bringe Familien und Betriebe in Schwierigkeiten. Vor allem der Mittelstand werde benachteiligt.
Die EEVE habe keinen Bezug zu einer staatlichen Regelung, betonte LRin Martha Stocker. Sie sei mit Verbänden und Gewerkschaften abgesprochen. Man sei sich bewusst gewesen, dass es auch zu Ungerechtigkeiten kommen könne, etwa wenn das Betriebsvermögen nicht dem Betrieb, sondern einer Holding gehöre.
Daher habe man gewisse Standards eingeführt, so etwa ein angenommenes Mindesteinkommen für Selbständige, das dem Mindestlohn eines Angestellten entsprechen müsse. Es werde in Kürze auch Anpassungen zur Bewertung des reinen Besitzes geben. Sollten weitere Korrekturen notwendig sein, dann werde man diese in Absprache mit den Sozialpartnern vornehmen.
Der Antrag wurde mit 12 Ja, 17 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.
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