Das Bike-Verbot
Das Amt für Naturparke stellt nun klar: Im unmittelbaren Bereich der Drei Zinnen ist Mountainbiken nicht erlaubt.
In Medienberichten wurde der sogenannte „Stoneman“ als „ein 115 Kilometer langer Trail durch die Drei Zinnen mit vier Einstiegsspuren“ beschrieben.
Das Amt für Naturparke legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass auf dem gesamten Hochplateau der Drei Zinnen das Befahren mit Mountainbikes untersagt ist, wie Amtsdirektor Enrico Brutti betont.
Konkret sind folgende Wege von einer Befahrung mit Mountainbikes ausgeschlossen:
– Paternsattel (Provinzgrenze) – Dreizinnenhütte (101) – Gemeinde Toblach
– Dreizinnenhütte – Lange Alm – Forcella di Mezzo (Provinzgrenze) (105) – Gemeinde Toblach
– Dreizinnenhütte – Rienztal – Abzweigung Steig Nr. 10 zum Wildgrabenjoch (102) – Gemeinde Toblach
– Dreizinnenhütte – Altensteintal – Talschlusshütte – (102-103) – Gemeinde Sexten
– Dreischusterhütte – Wildgrabenjoch (10-11-105) – Gemeinde Innichen,
– Dreizinnenhütte – Dreischusterhütte (105) – Gemeinde Innichen, Gemeinde Toblach
– Dreizinnenhütte – Büllelejoch – Zsigmondyhütte (101) – Talschlusshütte (103) – Gemeinde Sexten
Mit den Fahrverboten werden zwei Ziele verfolgt:
Zum einen soll Konflikten vorgebeugt werden, die sich hin und wieder zwischen Wanderern und Radfahrern auf den schmalen Steigen und Wegen ergeben. Und zum anderen möchte man Schäden vermeiden, die durch das Mountainbiking auf den mit öffentlichen Mitteln instand gehaltenen Steigen festzustellen waren.
Die entsprechende Bestimmung für den Naturpark Drei Zinnen aus dem Jahr 1999 ist auch auf Wunsch der Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen sowie des zuständigen Führungsausschusses im Naturparkdekret verankert worden.
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