Aktenzeichen Penisring
Stolpert Pius Leitner über die Penisring-Affäre? Am Landesgericht könnte am Freitag das Urteil fallen, von dem das politische Schicksal des Ex-F-Obmannes abhängt.
Von Thomas Vikoler
Wer ein einem Strafverfahren ein verkürztes Verfahren wählt, setzt sich einem nicht unerheblichem Risiko aus. Es gibt zwar im Falle einer Verurteilung ein Drittel Strafnachlass, das Urteil wird aber allein aufgrund der vorliegenden Verfahrensakten gefällt.
Und das sollte am Freitag am Bozner Landesgericht im Strafverfahren gegen die freiheitlichen Landtagsabgeordneten Pius Leitner und Ulli Mair der Fall sein. Nach mehreren Vertagungen findet heute die Schlussverhandlung vor Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Politikern vor, zwischen 2008 und 2012 als Verantwortliche der freiheitlichen Landtagsfraktion 47.265 Euro an Fraktionsgeldern unterschlagen zu haben.
Die prominenteste Ausgabe dabei: Der Penisring im Wert von 16,99 Euro, der zusammen mit anderen Sex-Artikeln im Bozner Beate-Uhse-Shop gekauft wurde. Ein Geburtstagsgeschenk für den Abgeordneten Sigmar Stocker.
Der Beleg über 64,92 Euro landete später in der freiheitlichen Abrechnung für die Fraktionsausgaben.
Mit den Verfahrensakt mit eingeflossen sind Defensiv-Ermittlungen, die Verteidiger Alessandro Tonon angestellt hat. Er zerpflückt darin die Rekonstruktion der Ausgaben durch die Finanzwache, welche allein die getätigten Ausgaben berücksichtigte.
Für Tonon ist das nicht legitim, er verweist auf die Einzahlungen Leitners und Mairs in die Fraktionskasse. So werde von den Finanzern der Ankauf eines Pokals um 50 Euro beanstandet, eine zeitgleiche Einzahlung Leitners von 450 Euro aber nicht mitgerechnet.
Vorgehalten werden den Beschuldigten u.a. auch Ausgaben für eine Pressekonferenz zum Thema Freistaat und die Ausgaben für eine Klausturtagung. „Die Grenze zwischen Fraktions- und Parteitätigkeit sind gesetzlich nicht definiert, deshalb sind die Schlüsse der Finanzwache, was erlaubt ist und was nicht, völlig willkürlich“, betont Anwalt Tonon.
Dennoch besteht das Risiko eines Schuldspruchs – vor allem für den Fraktionsvorsitzenden Pius Leitner. Für ihn mit möglicherweise starken politischen Auswirkungen. Eigentlich hat der frühere Obmann geplant, demnächst in diese Funktion zurückzukehren. Mit einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Unterschlagung am Hals wäre das faktisch unmöglich.
Anders die Position Mairs. Für ihren Verteidiger ist die Anklage gegen die damalige Partei-Obfrau nicht zulässig, weil sie zwischen 2008 und 2012 keine verantwortliche Position in der freiheitlichen Fraktion innehatte.
Richter Andrea Pappalardo hat angekündigt, dass er sich für die Urteilsfindung etwaig einige Tage Zeit nehmen könnte.
Aber auch eine Verkündigung des Urteils am Freitagnachmittag ist möglich.
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