Neue Mitbestimmung
Südtirol erhält ein neues Mitbestimmungsgesetz für Kindergarten und Schule. Interessensgruppen und Gewerkschaften besprachen ihre Vorstellungen mit LR Philipp Achammer.
Das geltende Landesgesetz über die Mitbestimmungsgremien im Bildungsbereich stammt aus dem Jahr 1995 und regelt die Arbeit und Zuständigkeiten der Mitbestimmungsgremien auf Schulebene (Klassenrat, Lehrerkollegium, Komitee zur Dienstbewertung der Lehrer, Schulrat, Elternrat und Schülerrat), aber auch der Landesbeiräte der Schüler und der Eltern.
Die Entwicklungen und Reformen im Bildungssystem der vergangenen zwei Jahrzehnte machen nun eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.
Ein erster offener Bildungsdialog, zu dem die gesamten Schulgemeinschaften und alle an der Bildungswelt Beteiligten und Interessierten eingeladen waren, fand bereits im November des vergangenen Jahres statt.
Vor Kurzem stand nun ein Treffen zwischen Bildungslandesrat Philipp Achammer und den Vertretern der Schulverwaltung, verschiedener Interessensgruppen und der Gewerkschaften auf dem Programm, um gemeinsam Vorstellungen einzubringen und über die geplanten Anpassungen zu diskutieren.
Landesrat Achammer wies darauf hin, dass das neue Gesetz einen Rahmen vorgeben soll, der auch die Berufsschulen, Musikschulen und Kindergärten mit einbezieht, die im derzeit geltenden Gesetz noch nicht berücksichtigt sind. „Mitbestimmung in Kindergarten und Schule lässt sich nicht gesetzlich verordnen“, gab der Landesrat zu bedenken, „sondern braucht eine Kultur der Partizipation.“
Daher solle es sich nicht um ein Detailgesetz handeln, sondern um ein Rahmengesetz, das Platz für Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort bietet, um auf die einzelnen und teils unterschiedlichen Gegebenheiten bestmöglich reagieren zu können. Geprägt sein solle das Gesetz vom Vertrauensprinzip. „Schule ist auch in dieser Hinsicht ein Spiegelbild der Gesellschaft“, betonte Achammer und stellte fest: „Schülerinnen und Schüler sammeln ihre ersten Erfahrungen mit Mitbestimmung in der Schule.“
Die Anwesenden hatten im Rahmen der Aussprache die Möglichkeit, ihre Anliegen und Gedanken zu deponieren. Unter anderem wiesen einige Teilnehmer darauf hin, dass das derzeitige Gesetz bereits zahlreiche positive Ansätze beinhalte. Daher solle keine „Revolution“, sondern eine „Evolution“ vorgenommen werden.
Viele brachten ihren Wunsch zum Ausdruck, dass es sich um ein schlankes Gesetz handeln sollte, das einen klar definierten Rahmen vorgibt, oder machten darauf aufmerksam, dass eher von „Mitgestaltung“ als von „Mitbestimmung“ die Rede sein sollte. Auch betonten einige Teilnehmer in ihren Wortmeldungen die Komplexität der Schulwelt, die durch die Autonomie der Schulen noch verstärkt würde. Schulamtsleiter Peter Höllrigl stellte dazu fest, dass man sich nicht von der Grundidee der derzeitigen Regelung entfernen werde.
Landesrat Achammer stellte abschließend den Zeitplan für die weitere Vorgehensweise vor:
Die gesammelten Vorschläge werden nun in Absprache zwischen den drei Bildungsressorts in einen ersten Gesetzesentwurf zusammengeführt. Sobald dieser vorliegt, finden weitere Konsultationen statt, bevor die endgültige Version der Landesregierung vorgestellt und danach dem Landtag zur Behandlung weitergeleitet wird.
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