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Jubelnde Rentner

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Paukenschlag in der Luxusrenten-Affäre: Die Rekurse der Altmandatare werden, so wie von ihnen gefordert, an das römische Verfassungsgericht verwiesen.  

Von Matthias Kofler

Am Zivilgericht Trient gingen in dieser Woche die Rekursverfahren der 62 Altmandatare gegen die Leibrenten-Reform von 2014 in die nächste Runde. Im Juli des vergangenen Jahres hatte das Kassationsgericht entschieden, dass in der Causa das ordentliche Gericht – und nicht der Rechnungshof zuständig sei. Regionalregierung und Regionalrat hatten auf eine Übertragung des Verfahrens an den Rechnungshof gehofft, weil sie sich dort größere Siegchancen ausrechneten. Das Kassationsgericht sah das anders: Im Urteil wurde unterstrichen, dass der Rechnungshof sich nur mit jenen Angelegenheiten befassen kann, die ihm eigens mit Gesetz zugewiesen werden, was aber  für die Leibrenten nie der Fall war und nach der Rechtslage auch nicht möglich ist.

Nun müssen die drei am Zivilgericht Trient eingesetzten Richter Roberto Beghini, Adriana De Tommaso und Massimo Morandini über die Rekurse der 62 Altmandatare entscheiden.

Ein Urteil dürfte zwar erst im März oder April fallen. Doch nach Informationen der TAGESZEITUNG ist die Entscheidung der Justiz längst gefallen. Die Anwälte der rekurrierenden Altmandatare und jene der sich verteidigenden Region haben sich mit den Richtern dahingehend verständigt, dass das Verfahren an das römische Verfassungsgericht weitergeleitet werden soll. Alle drei Richter sind sich darin einig, dass das neue Rentengesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden muss. Genau darauf hatten die Altmandatare um Franz Pahl, Oskar Peterlini und Hanspeter Munter von Beginn ihrer Rekurse an gesetzt. Ihrer Meinung nach war die Reform, die der Regionalrat im Juli 2014 beschlossen hatte, nämlich verfassungswidrig.

Dass das Verfahren am Verfassungsgerichtshof in Rom weitergehen wird, bestätigt auch Regionalratspräsident Thomas Widmann in einer Anfrage an den 5-Sterne-Abgeordneten Filippo Degasperi. Der SVP-Politiker schreibt: „Man kann davon ausgehen, dass sich der Verfassungsgerichtshof innerhalb einer vertretbaren Frist aufgrund der Anträge der Verteidigung der Rekurssteller auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der diesen Gesetzen und spezifischen Gesetzesteilen zugrunde liegenden Grundsätzen äußern wird. Das entsprechende Urteil wird entscheidend sein, um die ganze Frage aufzuklären und wird die eventuelle nachfolgende Strategie für die Wiedereintreibung der beanstandeten Beträge beeinflussen.“

Beanstandet am Kompatscher-Rossi-Gesetz werden vier Punkte: Erstens die Neuberechnung der Vorschusszahlungen, derentwegen die ehemaligen Volksvertreter einen Teil des ausbezahlten Geldes wieder an die Region zurückzahlen müssen; zweitens die 20-prozentige Kürzung der monatlichen Leibrente im Falle jener Ex-Abgeordneten, die sich gegen die Vorschüsse entschieden hatten; drittens die neu eingeführte Obergrenze von 9.000 Euro brutto für die Anhäufung von Leibrenten und viertens schließlich die Reduzierung der Hinterbliebenenrente.

Franz Pahl und Co. sind überzeugt, dass das Verfassungsgericht in Rom das Gesetz zu Fall bringen wird. Die Leibrenten seien „gesetzlich erworbene soziale Rechte, die nicht willkürlich gekürzt werden können“. Die Anwälte der Region Giandomenico Falcon und Fabio Corvaja halten dagegen: Das Verfassungsgericht habe selbst festgehalten, dass Kürzungen von bereits ausbezahlten Parlamentspensionen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten rechtens sind. Es dürfte der Region aber äußerst schwer fallen, einen solchen haushalterischen Notstand nachzuweisen.

Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht dürfte zwei Jahre dauern. Arno Kompatscher bereitet sich bereits auf eine drohende Niederlage vor. Wie die TAGESZEITUNG enthüllte, bastelt der Präsident der Region an einer Gesetzesänderung: Die Leibrenten sollen künftig nicht mehr aus einem eingefrorenen Fonds ausbezahlt werden, sondern direkt über den Haushalt der Region. Der Grund: Die sich im Fonds befindlichen 200 Millionen Euro dürften nicht ausreichen, sollten alle Ex-Abgeordneten das erwartete Lebensalter erreichen – und die Renten-Kürzungen wieder rückgängig gemacht werden.

 

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